Wie viel Geld verdienen ohne Gewerbe? Finde es heraus – Jetzt mehr erfahren!

Geld nebenbei verdienen ohne Gewerbe

Du hast Lust, neben deinem Hauptjob noch etwas Geld dazu verdienen? Aber du fragst dich, wie viel du dabei machen darfst, ohne dass du ein Gewerbe anmelden musst? Da bist du hier genau richtig, denn heute erkläre ich dir, wie viel Geld du nebenbei verdienen darfst, ohne dass du ein Gewerbe anmelden musst.

Es kommt darauf an, wie viel du nebenbei verdienen möchtest. Wenn du weniger als 450 Euro im Monat verdienen möchtest, dann kannst du das problemlos machen, ohne ein Gewerbe anzumelden. Allerdings solltest du beachten, dass die Steuerbehörden in manchen Fällen auch eine Steuer für Gewinne aus solchen Nebentätigkeiten erheben können. Daher empfehle ich dir, dich vorher zu informieren.

Kleinunternehmer-Regelung: Wie du deine Steuerlast senkst

Du hast mehr als 22.000 Euro im letzten Jahr eingenommen und denkst, dass du vielleicht mehr als 50.000 Euro Umsatz im neuen Jahr erwarten wirst? Dann entscheidest du dich am besten für eine Kleinunternehmer-Regelung. Mit dieser kannst du deine Steuerlast senken und dein Unternehmen beim Finanzamt als Kleinunternehmen deklarieren. Damit du von den Vorteilen profitierst, müssen jedoch einige Kriterien erfüllt werden. Generell gilt: Solltest du im letzten Jahr weniger als 22.000 Euro eingenommen haben und im neuen Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwarten, bleibt dein Kleinunternehmer-Status erhalten. Ab dieser Grenze musst du jedoch all deine Umsatzsteuer komplett versteuern. Deswegen lohnt es sich auch, seine Einnahmen im Blick zu behalten und nicht zu viel zu verdienen – so sparst du sogar noch mehr Steuern.

Was ist Kleingewerbe und wie unterscheidet es sich von der Kleinunternehmerregelung?

Du hast vielleicht schon einmal vom Begriff Kleingewerbe gehört. Wir erklären Dir, was das genau bedeutet. Der Begriff wird umgangssprachlich für ein Nebengewerbe verwendet. Wichtig ist, dass man den Begriff Kleingewerbe nicht mit der Kleinunternehmerregelung verwechseln darf. Die Regelungen für ein Nebengewerbe sehen anders aus, als diejenigen für die Kleinunternehmer:innen. Diese beziehen sich auf §19 Umsatzsteuergesetz (UstG) 1006.

Verdiene ab 1. Oktober 2022 mehr Geld mit Minijobs

Du hast gute Neuigkeiten! Ab dem 1. Oktober 2022 erhöht sich die Minijob-Verdienstgrenze auf 520 Euro monatlich. Das bedeutet, dass du dann mehr Geld im Monat verdienen kannst, wenn du einen Minijob machst. Die Verdienstgrenze orientiert sich dabei am Mindestlohn. Das heißt, dass die Minijob-Grenze mit jeder Erhöhung des Mindestlohns auch angepasst wird – das sorgt für mehr Sicherheit. Nutze also die Chance und verdiene ab 1. Oktober 2022 mehr Geld!

Gewerbesteuer: Freibetrag nutzen & Umsatzsteuer sparen

Du als Kleingewerbetreibender kannst für die Gewerbesteuererklärung einen Freibetrag von 24500 € pro Jahr ansetzen. Damit kannst du deine Steuerlast senken und das macht in vielen Fällen Sinn. Zusätzlich musst du aber auch die Umsatzsteuer für dein Gewerbe abführen. Allerdings hast du die Möglichkeit, von der Umsatzsteuer befreit zu werden, wenn du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest. Diese Regelung kann sich für dich in vielen Fällen auszahlen.

 Nebenverdienst-Grenzen ohne Gewerbe

Nebentätigkeit: Dein Arbeitgeber hat ein Anrecht auf Informationen

Du solltest deinen Arbeitgeber immer über deine Nebentätigkeit informieren, wenn du sie aufnimmst. Das ist wichtig, da dein Arbeitgeber ein Anrecht auf Informationen über deine zweite Beschäftigung hat. Allerdings ist auch hier einiges geregelt. Er darf nicht allzu tief in deine neue Tätigkeit eindringen und muss sich auf allgemeine Informationen beschränken. Dazu gehören beispielsweise die Art der Beschäftigung, der Arbeitgeber und der Ort der Tätigkeit. Er darf aber nicht nach Details fragen, wie zum Beispiel deinen Arbeitszeiten oder deinem Verdienst. Diese Informationen gehen ihn nichts an.

Nebenjob: Tipps zu Steuern, Arbeitszeit & Verdienst

Du musst bei einem Nebenjob einiges beachten. Grundsätzlich darfst Du in Haupt- und Nebenjob zusammen nicht mehr als 48 Stunden in der Woche oder zehn Stunden am Tag arbeiten. Wenn Du einen Minijob annimmst und weniger als 520 Euro im Monat verdienst, musst Du keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Dieser Job ist daher besonders lohnenswert. Aber auch Nebentätigkeiten als Übungsleiter, Trainer, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer können sich lohnen. Dabei darfst Du bis zu einem Jahresverdienst von 3000 Euro als sogenannte „kurzfristige Beschäftigung“ steuerfrei arbeiten. Wenn Du mehr als 3000 Euro im Jahr verdienst, musst Du ab dem ersten Euro Steuern und Sozialabgaben zahlen. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich vorab über die Regeln informierst.

Geringfügige Beschäftigung: Monatl. Entgeltgrenze, Jahresverdienst beachten

Du darfst die monatliche Entgeltgrenze von 450 Euro für geringfügig Beschäftigte überschreiten, aber nicht regelmäßig. Wenn du insgesamt mehr als 5400 Euro im Jahr verdienst, dann darfst du die geringfügige Beschäftigung nicht mehr ausüben. Es lohnt sich also, deinen Verdienst im Auge zu behalten, damit du nicht zu viel verdienst und somit auf die Vorteile einer geringfügigen Beschäftigung verzichten musst.

Maximiere Dein Einkommen: Bis Zu 520 Euro Mit Minijobs Verdienen

Du hast einen Hauptjob, aber dennoch gerne etwas zusätzliches Geld verdienen? Dann ist ein Minijob genau das Richtige für dich. Bis zu 520 Euro im Monat kannst du durch einen Nebenjob legal dazuverdienen, ohne Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen. Das ist einiges mehr als bis Oktober 2022, als der Betrag noch auf maximal 450 Euro pro Monat begrenzt war. Es lohnt sich also, einen Minijob zu machen, um etwas Geld zu verdienen. Dabei kannst du zwischen verschiedenen Arten wählen, von klassischen Aushilfsjobs bis hin zu Online-Tätigkeiten. Es gibt also viele Möglichkeiten, wie du dein Einkommen aufbessern kannst.

Minijob-Steuer: 520€ pro Monat oder 70 Tage im Jahr

Du hast nun die Möglichkeit, entweder 520 € pro Monat zu verdienen oder 70 Tage im Jahr zu arbeiten. Seit 1. Oktober ist die Grenze der monatlichen Einnahmen auf 520 € angestiegen. Dabei werden die meisten Minijobs pauschalversteuert, was bedeutet, dass du sie nicht in deiner Steuererklärung angeben musst. Allerdings musst du deinen Arbeitgeber darüber informieren, wie viel du pro Monat verdienst und ob du mehr als 70 Tage im Jahr arbeitest. So kann er die richtige Abgabe leisten.

Minijobber: Eigenbeitrag zur Rentenversicherung (3,6%)

Du bist Minijobber? Dann zahlst du zusätzlich zu dem pauschalen Rentenversicherungsbeitrag deines Arbeitgebers, der 15 Prozent beträgt, einen eigenen Beitrag in Höhe von aktuell 3,6 Prozent. Wenn dein monatlicher Verdienst bei 520 Euro liegt, musst du also 18,72 Euro als Eigenbeitrag zahlen. Dieser Beitrag wird direkt vom Lohn abgezogen. Durch den Beitrag kannst du später in den Genuss einer Rente kommen und musst dir um deine finanzielle Zukunft keine Sorgen machen.

 Nebenjob-Limits: Wie viel Geld darf man nebenbei verdienen ohne Gewerbe

Vorteile & Nachteile eines Kleingewerbes – Überlege dir gut!

Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das nur im kleinen Umfang betrieben wird und dessen Umsätze unterhalb der Grenze der Kleinunternehmerregelung liegen. Ein Vorteil eines Kleingewerbes ist, dass es meist keine besonderen Lizenzen oder Genehmigungen benötigt. Allerdings kann die Gründung eines Kleingewerbes auch Nachteile mit sich bringen. So ist es zum Beispiel nicht möglich, einen freien Firmennamen zu wählen, da er zur Identifizierung des Unternehmens an das Gewerbe angepasst werden muss. Außerdem ist man als Unternehmer auch mit seinem Privatvermögen haftbar. Und, sollte man zukünftig Investoren gewinnen wollen, kann es aufgrund der Größe des Unternehmens zu Problemen kommen. Deshalb musst du dir vor dem Start deines Kleingewerbes gut überlegen, ob es die richtige Entscheidung für dich ist.

Kleingewerbe gründen: Alles, was du wissen musst

Du kannst dir überlegen, ob ein Kleingewerbe für dich eine gute Idee ist? Wenn du zum Beispiel gerne eigene Produkte selbst gestaltest und verkaufst oder eine bestimmte Dienstleistung anbietest, kann es sich lohnen, ein Kleingewerbe zu eröffnen. Einige Beispiele für Kleingewerbe sind Dienstleistungen wie Gartenarbeiten, Hundesitting oder Nachhilfe, aber es gibt auch viele andere.

Wenn du dich dazu entscheidest, ein Kleingewerbe zu eröffnen, solltest du dir zunächst einen Businessplan erstellen. Dabei kannst du deine Pläne und Ideen zu deinem Gewerbe aufschreiben und einen Finanzplan erstellen. Außerdem solltest du dir überlegen, ob du einen Betriebsname, eine Website oder Social-Media-Kanäle benötigst, um dein Kleingewerbe bekannter zu machen.

Unabhängig davon, ob du ein Kleingewerbe gründest oder nicht, solltest du dich darüber informieren, welche steuerlichen Verpflichtungen du als Selbstständiger hast. Zu diesen Verpflichtungen gehören beispielsweise die Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer. Es lohnt sich, einen Finanzberater oder Steuerberater zu kontaktieren, der dir dabei hilft, deine Steuerpflichten zu erfüllen.

Insgesamt kann ein Kleingewerbe eine interessante und lohnenswerte Möglichkeit sein, wenn du ein Einzelunternehmen gründen oder nebenberuflich selbstständig werden möchtest. Bevor du dich entscheidest, solltest du recherchieren und alle Vor- und Nachteile abwägen. Dann kannst du entscheiden, ob es für dich der richtige Weg ist.

Grundfreibetrag 2022: Keine Einkommensteuer bei <10347 €

Du möchtest wissen, wie viel du verdienen darfst, ohne dass du Einkommensteuer bezahlen musst? Keine Sorge, es gibt einen Grundfreibetrag, den du nicht überschreiten solltest. Im Jahr 2022 beträgt der Grundfreibetrag für einzelveranlagte Steuerbürger 10347 €. Wenn du also weniger als diesen Betrag verdienst, musst du keine Einkommensteuer bezahlen. Allerdings musst du beachten, dass du trotzdem andere Steuern zahlen musst, z.B. die Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Umsatzsteuer.

Nebenjob starten: Bis zu 165 Euro Arbeitslosengeld sicher!

Du hast einen Nebenjob? Super! Was du dabei beachten musst: du darfst pro Monat bis zu 165 Euro verdienen, ohne dass dein Arbeitslosengeld darunter leidet. Solltest du mehr als 165 Euro im Monat verdienen, wird dein Arbeitslosengeld entsprechend gekürzt. Beachte aber, dass du dein Arbeitslosengeld auch gar nicht mehr bekommst, sobald du mehr als 450 Euro im Monat verdienst. Auch wenn du nur einen Teilzeitjob hast, musst du darauf achten, nicht mehr als 450 Euro zu verdienen. Wenn du die Grenze überschreitest, hast du leider kein Anrecht mehr auf Arbeitslosengeld. Wir hoffen, dass du dein Glück mit deinem Nebenjob findest und immer im Rahmen bleibst. Viel Erfolg!

Minijob: Grenze nicht überschreiten in 2022/2023

Du hast vor, in den Monaten Januar 2023 und Dezember 2022 einen Minijob auszuüben? Dann solltest Du wissen, dass der maßgebliche Jahreszeitraum für den Minijob vom 1. Februar 2022 bis zum 31. Januar 2023 dauert. Leider kann es vorkommen, dass Du in den beiden Monaten die Minijobgrenze überschreitest – aus unvorhersehbaren Gründen. Aber keine Sorge: Es muss sich dabei um ein gelegentliches Überschreiten handeln, d.h. Du darfst die Grenze maximal zweimal überschreiten.

Geringfügige Beschäftigung: Steuerfrei bis zu 520 Euro/Monat

Du musst dir keine Sorgen machen, dass du die 520-Euro-Grenze überschreitest. Es handelt sich dabei um eine geringfügige Beschäftigung, bei der das Arbeitsentgelt für Dezember 780 € beträgt (480 € plus 300 €). Ab dem 1. Oktober 2022 ist der Arbeitgeber entweder ein Unternehmen oder ein Privathaushalt. Der Arbeitgeberanteil liegt bei 15 % (5 % von 100 €) bzw. 5 €. Der Arbeitnehmer erhält das restliche Geld als Lohn. Dadurch kannst du steuerfrei bis zu 520 Euro pro Monat verdienen. Beachte aber, dass du für Geringfügig Beschäftigte eine Pauschalsteuer von 15 % auf den Lohn zahlen musst. Achte also darauf, dass du nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienst, um keine Steuerpflicht zu haben!

Steuerklasse 1: 900 Euro Bruttogehalt im Monat 2022

Du verdienst im Jahr 2022 als Steuerklasse 1-Steuerzahler/in ein monatliches Bruttogehalt von 900 Euro. Dadurch kannst du mit einem Nettolohn von 717,17 Euro im Monat rechnen. Das entspricht einem Jahresgehalt von 10800,00 Euro brutto. Somit kannst du mit einem Nettoeinkommen von 8.613,40 Euro im Jahr 2022 rechnen.

Minijob: Steuerpflicht & Steuerermäßigungen beachten!

Du hast einen Minijob? Dann musst Du wissen, dass Deine Einnahmen aus dieser Beschäftigung steuerpflichtig sind. Egal, ob es sich dabei um einen 520-Euro-Job oder eine kurzfristige Beschäftigung handelt. Deine Einnahmen können entweder pauschal besteuert werden oder es kann eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden, in der Deine Angaben berücksichtigt werden. In beiden Fällen musst Du mit Abzügen auf Dein Einkommen rechnen. Zudem ist es wichtig, dass Du Deine Einkünfte aus dem Minijob bei der Steuererklärung angibst. So kannst Du eventuell noch steuerliche Ermäßigungen erhalten. Wenn Du mehr über die Steuerpflicht Deines Minijobs erfahren möchtest, kannst Du Dich jederzeit an dein zuständiges Finanzamt wenden.

Kleingewerbe anmelden: Kosten, Gebühren, Gewerbeamt

Hast du vor, ein Kleingewerbe anzumelden? Dann solltest du wissen, dass die Kosten hierfür je nach Gemeinde variieren. In der Regel liegen die Gebühren zwischen 20 und 65 Euro. Diese Gebühr wird als Bearbeitungsgebühr für das Gewerbeamt fällig. Oftmals ist es auch möglich, die Anmeldung online durchzuführen, wodurch du ebenfalls Kosten einsparen kannst. Des Weiteren solltest du dir bei der Anmeldung im Klaren darüber sein, dass du dein Gewerbe auch anmelden musst und zwar beim Gewerbeamt deiner Gemeinde. Dort helfen dir die Mitarbeiter gerne weiter und stehen dir mit Rat und Tat zur Seite.

Mindestlohn: Wie viel solltest du verdienen?

Du hast einen Job und möchtest wissen, wie viel du mindestens verdienen solltest? Dann schau dir mal den Mindestlohn an! Laut gültigem Mindestlohn beträgt das Mindestgehalt 1702,13 Euro, wenn man eine regelmäßige Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche hat. Das sind dann 9,82 € die Stunde und 173,33 Stunden pro Monat.

Das bedeutet aber auch, dass man bei einer längeren Arbeitszeit mehr verdienen kann. Wenn du beispielsweise 50 Stunden die Woche arbeitest, dann beträgt dein Mindestgehalt 2127,66 Euro. Rechne einfach die Stunden aus und multipliziere sie mit dem Satz des Mindestlohns. Dann weißt du, wie viel du mindestens verdienen solltest.

Fazit

Du darfst bis zu 450 Euro pro Monat nebenbei verdienen, ohne dass du ein Gewerbe anmelden musst. Da es sich jedoch um eine gesetzlich geregelte Sache handelt, ist es immer ratsam, sich vorher zu informieren. Es können auch besondere Regelungen für bestimmte Berufe oder Branchen gelten.

Es ist wichtig, dass du bei Nebenjobs immer die geltenden gesetzlichen Regelungen berücksichtigst. Wenn du nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienst, kannst du Nebenjobs ohne Gewerbeschein ausführen. Andernfalls musst du ein Gewerbe anmelden. So kannst du vermeiden, dass du Ärger mit dem Finanzamt bekommst.

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