Wie viel Geld darf man nebenbei verdienen? Die Antworten auf deine Fragen

Nebenverdienste wie viel Geld ist erlaubt

Hallo!
Hast du dir schon mal die Frage gestellt, wie viel Geld man nebenbei verdienen darf? Wenn du dir dazu noch nicht ganz sicher bist, dann bist du hier genau richtig! In diesem Text erkläre ich dir, wie du deine Einnahmen nebenbei richtig versteuern kannst und was du auf jeden Fall beachten musst. Also, lass uns loslegen!

Es kommt darauf an, wie viel du pro Stunde verdienst. In Deutschland liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,35€ pro Stunde. Wenn du mehr als diesen Mindestlohn verdienst, ist es dir erlaubt, nebenbei zu arbeiten. Einige Berufe haben auch einen höheren Stundenlohn, deshalb kannst du dann auch mehr verdienen. Es ist aber wichtig, dass du dir immer im Klaren bist, dass du nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten darfst, wenn du nebenbei noch etwas verdienen möchtest.

Grundfreibetrag 2022: Steuerersparnis durch 10347 € Einzelveranlagung

Der Grundfreibetrag ist ein wichtiger Bestandteil der Einkommensteuer. Er stellt sicher, dass jeder Bürger einen Teil seines Einkommens steuerfrei behalten kann. Im Jahr 2022 liegt der Grundfreibetrag bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern bei 10347 €. Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich dieser Wert auf 20694 €. Somit ist es möglich, dass jedes Mitglied einer Ehe/Lebenspartnerschaft den vollen Grundfreibetrag in Anspruch nehmen kann. Die Höhe des Grundfreibetrags ändert sich in regelmäßigen Abständen und wird jedes Jahr neu festgelegt.

Der Grundfreibetrag ist ein zentraler Bestandteil der Einkommensteuer und kann dir helfen, Steuern zu sparen. Es lohnt sich daher, sich regelmäßig über die aktuellen Werte des Grundfreibetrags zu informieren. Denn so kannst du ganz einfach deine Steuerlast reduzieren.

Nebenjob: Darfst du mehr als 6240 Euro pro Jahr verdienen?

Du hast einen Nebenjob und möchtest wissen, wie viel du verdienen darfst? Grundsätzlich darfst du nicht mehr als 6240 Euro pro Jahr verdienen, was durchschnittlich 520 Euro pro Monat entspricht. Aber es gibt auch Ausnahmen: Wenn du gelegentlich und unvorhersehbar mehr verdienst als 6240 Euro, ist das in Ordnung. Allerdings musst du dann eventuell Steuern auf den höheren Betrag zahlen. Achte also immer darauf, deine Einkünfte genau zu dokumentieren. So bist du auf der sicheren Seite.

Mehr Brutto? Netto lohnt sich nur bei richtiger Planung

Mehr Brutto heißt nicht immer mehr Netto: Wenn du als Nebenjobber mehr als 520 Euro im Monat verdienst, solltest du gut überlegen, ob sich der zusätzliche Arbeitsaufwand auch finanziell lohnt. Denn ab einer bestimmten Summe müssen Abzüge für Steuern und Sozialabgaben einkalkuliert werden. Die genaue Höhe deiner Abzüge wird dabei von verschiedenen Faktoren wie deiner Einkommenshöhe und deinem Arbeitgeber abhängen. Es lohnt sich also, vorher einen Blick in deine Steuererklärung zu werfen, um einzuschätzen, wie viel du letztendlich netto erhältst.

Midijob: Einkommen neben dem Beruf erzielen

Der Midijob ist eine interessante Beschäftigungsmöglichkeit, die zwischen einem Minijob und einer Vollzeit- oder Teilzeitstelle angesiedelt ist. Sie bietet die Möglichkeit, neben dem eigentlichen Beruf ein gewisses Maß an Einkommen zu erzielen. Es gibt jedoch einige Dinge, die Du bei einem Midijob beachten musst. Zunächst einmal sind die Lohnsteuer und die Sozialabgaben, die Du bezahlen musst, nicht immer steuerfrei. Allerdings sind sie geringer als bei Voll- oder Teilzeitbeschäftigungen. Daher kann es sich lohnen, einen Midijob anzunehmen, um sich etwas dazuzuverdienen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Du Deinen Midijob ausüben kannst. Es gibt beispielsweise Midijobs im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Bereich der Dienstleistungen oder im Veranstaltungsbereich. Darüber hinaus kannst Du auch als freiberuflicher Mitarbeiter arbeiten, indem Du beispielsweise Texte oder Grafiken erstellst oder als Assistent für Unternehmen tätig bist.

 Geldverdienen nebenbei - rechtliche Rahmenbedingungen

Deutscher Bundestag erhöht Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde

Am 3. Juni 2022 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, der eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde vorsieht. Damit wird ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit im Arbeitsleben getan. Diese Entscheidung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem viele Menschen durch die Folgen der Coronakrise betroffen sind. Mit der Erhöhung des Mindestlohns sollen sie mehr finanzielle Sicherheit erhalten. Das bedeutet, dass mehr Menschen ein Einkommen erhalten, das ihren Lebensunterhalt deckt. Damit können sie ihre Familien besser unterstützen und sich auch mal etwas leisten. Eine solche Entscheidung ist ein wichtiger Schritt, um eine nachhaltigere Entwicklung für die Zukunft zu ermöglichen.

Minijob-Verdienstgrenze ab 1. Oktober 2022 an Mindestlohn gekoppelt

Ab dem 1. Oktober 2022 wird die Minijob-Verdienstgrenze auf 520 Euro monatlich angehoben. Die neue Verdienstgrenze orientiert sich künftig am Mindestlohn und ist damit dynamisch. Das heißt, wenn der Mindestlohn angehoben wird, erhöht sich auch die Minijob-Grenze. Damit können Menschen mit Minijobs künftig ein höheres Einkommen erzielen, ohne dass die sozialen Absicherungen gefährdet sind.

Minijob-Grenze ab 1. Oktober 2022 auf 520 EUR erhöht

Seit dem Jahr 2015 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland schrittweise angehoben. Damit einher geht auch eine Anpassung der Verdienst-Obergrenze für Minijobs. Ab dem 1. Oktober 2022 steigt die Minijob-Grenze von bisher 450 Euro auf 520 Euro monatlich. Damit sind Minijobberinnen und Minijobber in Zukunft besser abgesichert, da sie mehr verdienen können, ohne dass sie in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln müssen.

Minijobs sind auf 450 Euro pro Monat begrenzt. Wenn Du mehr als diese Summe verdienst, musst Du in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln. Ab dem 1. Oktober 2022 kannst Du dank der Erhöhung der Minijob-Grenze mehr verdienen, ohne dass Du in ein solches Verhältnis wechseln musst. Dann kannst Du bis zu 520 Euro monatlich verdienen, ohne dass Du in ein anderes Arbeitsverhältnis wechseln musst.

Zudem wird durch die Erhöhung der Minijob-Grenze auch Dein Urlaubs- und Weihnachtsgeld angehoben. Solltest Du also bisher mehr als 450 Euro monatlich verdient haben, so kannst Du dich schon bald auf einen höheren Verdienst freuen. Achte aber darauf, dass Dein Minijob nicht mehr als 520 Euro pro Monat beträgt, da sonst ein Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis notwendig wird.

Somit bietet die Erhöhung der Minijob-Grenze ab dem 1. Oktober 2022 zahlreiche Vorteile. Minijobberinnen und Minijobber können mehr verdienen, ohne dass sie in ein anderes Arbeitsverhältnis wechseln müssen. Zudem erhöht sich auch Dein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Damit kannst Du Dein Einkommen ab dem 1. Oktober 2022 noch besser an Deinen Lebensunterhalt anpassen.

Mindestlohn: Wöchentlich 10h Arbeit ergeben 520 Euro pro Monat

Du arbeitest zehn Stunden die Woche und verdienst den aktuellen Mindestlohn? Dann bekommst Du pro Monat 520 Euro. Damit liegst Du knapp über der Grenze, die für ALG-II-Bezug gilt. Rechne dafür pro Monat mit 43,3 Arbeitsstunden, da der Monat nicht immer vier Wochen hat. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde, so dass Du mit zehn Stunden Arbeit wöchentlich 520 Euro im Monat verdienst. Doch Achtung: Dieser Betrag kann sich jederzeit ändern, sodass Du regelmäßig prüfen solltest, wie hoch Dein Einkommen ist.

Max. 7280 Euro pro Jahr: Minijob-Grenzen einhalten

Du hast einen Minijob? Dann solltest Du wissen, dass Du pro Jahr nicht mehr als 7280 Euro verdienen darfst, um den Status einer geringfügigen Beschäftigung nicht zu verlieren. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass nur ein zweifaches Überschreiten der Minijobgrenze pro Jahr erlaubt ist. In diesem Zusammenhang ist es vor allem wichtig, dass Du Deinen Verdienst im Blick hast und Dich an die Vorgaben hältst. Denn andernfalls kann es zu Schwierigkeiten kommen und Du verlierst Deine geringfügige Beschäftigung. Eine gute Möglichkeit, Deine Einnahmen zu überprüfen, ist die Erstellung eines monatlichen Budgets. So kannst Du sicherstellen, dass Du nicht zu viel verdienst.

Geringfügige Beschäftigung: Überschreite nicht die monatliche Entgeltgrenze

Du musst aufpassen, dass du nicht die monatliche Entgeltgrenze von 450 Euro überschreitest. Denn wenn du das über 12 Monate machst, dann übersteigst du den Jahreswert von 5400 Euro und damit ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung beendet. Es lohnt sich daher, genau zu überprüfen, wie viel du in einem Monat verdienst, um sicherzustellen, dass du die Grenze nicht überschreitest. Das ist besonders wichtig, denn du möchtest ja sicherlich nicht, dass deine Beschäftigung zu früh beendet wird.

 Nebenjob-Limitierung Geldverdienen

Nebentätigkeit: Steuerlast höher, aber Einsparung möglich

Wenn du eine Nebentätigkeit hast, musst du dich darauf einstellen, dass die Steuerlast höher ist als bei deiner Hauptbeschäftigung. Wenn dein monatliches Einkommen über 450 Euro liegt, wird deine Nebentätigkeit nach Steuerklasse VI besteuert. Dies bedeutet zunächst, dass du einen höheren Betrag an Steuern zahlen musst. Im Endeffekt ist die Steuerbelastung jedoch dieselbe wie bei deiner Hauptbeschäftigung. Solltest du also mehr Steuern bezahlt haben, als du eigentlich hättest zahlen müssen, kannst du im nächsten Jahr eine Erstattung beantragen.

Minijob: Wie viele Urlaubstage stehen dir zu?

Du hast einen Minijob und fragst dich, wie viele Urlaubstage dir zustehen? Ganz einfach: Das Bundesurlaubsgesetz geht von einer 6-Tage-Woche aus. Das heißt, wenn du an sechs Tagen pro Woche arbeitest, stehen dir 24 Urlaubstage zu. Doch auch wenn du nur an weniger als sechs Tagen im Monat arbeitest, hast du trotzdem einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch muss dann allerdings entsprechend berechnet werden. Dazu musst du nur in deiner Abrechnung den Stundenlohn durch die Anzahl der im jeweiligen Monat geleisteten Arbeitstage teilen und das Ergebnis dann mit der Anzahl der Urlaubstage multiplizieren, die dir zustehen. So bekommst du deinen Urlaubsanspruch pro Tag. Für deine Urlaubsplanung solltest du deine Abrechnungen gut aufbewahren. So hast du immer einen guten Überblick über deine Urlaubstage und kannst sie entsprechend einplanen.

Neues Gesetz: 520€ brutto, 449,28€ netto für Arbeitnehmer im Privathaushalt

Ab dem 1. Oktober 2022 tritt ein neues Gesetz in Kraft, welches Arbeitnehmern in einem Privathaushalt ein monatliches Grundgehalt von 520 Euro brutto garantiert. Von diesem Betrag müssen allerdings 18,72 Euro als Beitrag zur Rentenversicherung abgezogen werden. Somit erhält der Arbeitnehmer ein Nettogehalt von 501,28 Euro. Weiterhin muss der Arbeitgeber einen eigenen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 70,72 Euro zahlen. Dadurch sinkt der Nettolohn des Arbeitnehmers auf 449,28 Euro. Als Arbeitnehmer solltest du dich über dein Recht auf ein angemessenes Gehalt informieren. Denn nur so kannst du sicherstellen, dass du dein Recht auf ein faires Gehalt bekommst.

Kontrolliere dein Monatsgehalt: 520€ Brutto entspricht 441€ Netto

Du musst bei der Eingabe deines Monatsgehalts (Brutto) unbedingt aufmerksam sein! Denn wenn du 520€ brutto angegeben hast, dann entspricht das 441 € netto. Auch deine Eingabe bei Sachbezügen solltest du deshalb kontrollieren. Damit du genau weißt, wie viel Geld du letztendlich auf deinem Konto hast.

Minijobs: Alles Wissenswerte über Anmeldung, Mindestlohn & Besteuerung

Du suchst nach einem Minijob? Ein Minijob ist eine gute Möglichkeit, um nebenbei Geld zu verdienen. Seit Oktober 2022 beträgt der Mindestlohn für Minijobs 520 Euro. Bis dahin liegt der Mindestlohn noch bei 450 Euro. Ob du nun als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer einen Minijob ausübst, es gibt einiges zu beachten.

Für den Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass die Einkünfte aus einem Minijob mit 2,0 Prozent versteuert werden. Diese sogenannte Pauschsteuer fließt an die Minijob-Zentrale, die die Abgaben an das Finanzamt weiterleitet. Kurzfristige Minijobs werden allerdings nach der individuellen Lohnsteuerklasse oder pauschal mit 25 Prozent besteuert.

Es lohnt sich also, sich vorab über alle Bestimmungen zu informieren, bevor man einen Minijob ausübt. Generell gilt: Wer einen Minijob annimmt, muss zunächst eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale vornehmen. Dort erhält man alle weiteren Informationen, die für den Minijob relevant sind. Außerdem kannst du dich über deine Rechte als Arbeitnehmer informieren. So weißt du, dass du einen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld hast.

Mehrere Minijobs: Alles, was Du beachten musst

Du hast schon einen Minijob und willst noch einen dazu nehmen? Kein Problem! Zwei oder mehr Minijobs auszuüben, ist völlig erlaubt – solange der Verdienst insgesamt nicht über 520 Euro pro Monat liegt. Diese Regelung ist in §8 des Minijobgesetzes geregelt. Bei mehreren Minijobs müssen jedoch weitere Regelungen beachtet werden. So kann es sein, dass Du zusätzlich zu Deiner Lohnsteuer auch die Kirchensteuer zahlen musst. Oder es kommt zu einem Anspruch auf Urlaubsgeld. Informiere Dich am besten vorher, damit Du nicht unvorbereitet bist und im Zweifel ein Gespräch mit Deinem Arbeitgeber führen kannst.

Mehrfache Minijobs: Wann du sozialversichert bist

Du darfst mehrere Minijobs gleichzeitig haben, die jeweils ein monatliches Arbeitsentgelt von 450 Euro nicht übersteigen. Wenn du allerdings mehr als 450 Euro im Monat in Summe verdienst, gelten alle deine Beschäftigungen als voll sozialversicherungspflichtig. In diesem Fall ist es egal, wie hoch das Arbeitsentgelt der einzelnen Jobs ist. Es ist wichtig zu beachten, dass dein Verdienst aus mehreren Minijobs zusammenaddiert wird, um zu überprüfen, ob die 450 Euro Grenze überschritten wird.

Krankengeld bei 521€-Job: Ja, du hast Anspruch!

Du hast einen 521-Euro-Job und fragst dich, ob du Anspruch auf Krankengeld hast? Wir können dir beruhigend mitteilen: Ja, du hast Anspruch auf Krankengeld. Dieses wird von der Krankenkasse gezahlt. Anders als beim 520-Euro-Job besteht in diesem Fall ein Anspruch auf Krankengeld, wenn du einmal krank wirst. Somit bist du auch finanziell abgesichert, wenn du dich einmal auskurieren musst. Also keine Sorge, auch mit einem 521-Euro-Job bist du ausreichend versichert.

Minijobber: Investiere jetzt in deine Zukunft!

Als Minijobber zahlst du zu deinem pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent in der Regel einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent. Wenn du ein monatliches Einkommen von 450 Euro hast, würde das einen Eigenbeitrag von 16,20 Euro monatlich bedeuten. Damit hast du die Möglichkeit, später eine staatliche Rente zu erhalten. Es lohnt sich also, schon jetzt in deine Zukunft zu investieren.

Steuerklasse bei 2 Jobs: Wenn mehr als 520 Euro verdient wird

Du hast einen zweiten Job und möchtest wissen, welche Steuerklasse du bekommst? Wenn du mehr als 520 Euro im Monat verdienst, bekommst du automatisch Steuerklasse VI (6). Wenn du aber weniger als 520 Euro verdienst, bist du ein Minijobber und musst bei der Pauschalbesteuerung gar keine Steuern bezahlen. Für deinen Minijob brauchst du also auch keine Steuerklasse.

Zusammenfassung

Das kommt ganz darauf an. In der Regel ist es erlaubt, nebenbei ein bisschen Geld zu verdienen, solange du nicht mehr als ein Viertel deines Einkommens verdienst. Wenn du mehr als das verdienst, solltest du das Finanzamt informieren, um sicherzustellen, dass du deine Steuern korrekt abführst.

Du kannst neben deinem Hauptjob noch etwas Geld verdienen, aber es ist wichtig, dass du darauf achtest, dass du nicht zu viel verdienst, damit du nicht mit zu viel Steuerlast belastet wirst. Es ist also wichtig, dass du immer im Auge behältst, wie viel du nebenbei verdienst.

Schreibe einen Kommentar