Finde heraus: Wie viel Geld du während der Elternzeit dazu verdienen darfst

Geld in der Elternzeit mitverdienen

Hey du!

In diesem Artikel werde ich dir erklären, wie viel Geld du während deiner Elternzeit dazuverdienen darfst. Es gibt einige wichtige Regeln, die du beachten musst, damit du nicht in Schwierigkeiten gerätst. Also, lass uns loslegen und sehen, wie viel du während deiner Elternzeit verdienen darfst.

Du darfst während der Elternzeit bis zu 1.300 Euro im Monat dazuverdienen, ohne dass es deinen Anspruch auf Elterngeld beeinträchtigt. Alles, was du mehr als 1.300 Euro im Monat dazuverdienst, wird als Einkommen angerechnet und wirkt sich auf deine Elterngeldzahlung aus.

Mini-Job? Elterngeld bis zu 1800 Euro pro Monat beantragen!

Du hast einen Mini-Job? Dann weißt du sicherlich, dass du mit Einkünften bis zu 520 Euro pro Monat Elterngeld beantragen kannst. Dieses steht dir als Elternteil für die Erziehung und Betreuung deines Kindes zu. Das Elterngeld wird dabei entsprechend deines vorherigen Einkommens berechnet. Es kann bis zu 14 Monate lang bezogen werden und beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich. Mit verschiedenen Förderungen kannst du dein Elterngeld sogar noch erhöhen. Schau einfach mal, ob du dafür in Frage kommst!

450-Euro-Minijob neben Hauptberuf: Erlaubt in der Elternzeit

Du suchst nach einer Möglichkeit, neben deiner Hauptbeschäftigung einen Minijob zu machen? Dann hast du die Möglichkeit, einen 450-Euro-Minijob auszuüben. Allerdings musst du dabei aufpassen, dass der Minijob nicht bei demselben Arbeitgeber ausgeübt wird, bei dem du auch deine Hauptbeschäftigung hast. In der Elternzeit sieht die Sache jedoch anders aus: Dann ist es dir auch erlaubt, bei demselben Arbeitgeber einen 450-Euro-Minijob auszuüben. So kannst du dein Einkommen während der Elternzeit aufbessern.

Minijob in der Elternzeit: Regeln & Tipps für Steuerfreiheit

Du möchtest in der Elternzeit einen Minijob ausüben? Dann solltest Du wissen, welche Vorgaben die Elterngeldstelle dafür macht. Grundsätzlich darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Beim sogenannten 520-Euro-Minijob kannst Du beruhigt sein: Hier erhältst Du monatlich ein steuerfreies Einkommen von maximal 520 Euro. Durch den Minijob wirst Du die Grenze von 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Allerdings musst Du daran denken, dass Dein Elterngeld entsprechend gekürzt wird. Wie Du die Minijob-Option nutzen und dabei Dein Elterngeld optimal schützen kannst, erklärt Dir Deine Elterngeldstelle gerne.

Elterngeldersatzrate: Bis zu 1800 Euro monatlich

Elterngeldersatzrate ist eine Möglichkeit, das Einkommen vor der Geburt zu ersetzen. Es gibt einen Maximalbetrag von 1800 Euro, der monatlich gezahlt wird. Wenn Dein Nettoeinkommen vor der Geburt unter 1000 Euro lag, bekommst Du 67-100% des Elterngeldnetto. Wenn Dein Nettoeinkommen zwischen 1000 und 1200 Euro lag, bekommst Du 67% des Elterngeldnetto. Außerdem gibt es die Geringverdienerkomponente, die Dir weitere Unterstützung bietet.

 Geld verdienen während Elternzeit - wie viel erlaubt?

Elterngeld: 67% bei weniger als 1200 Euro netto im Monat

Wenn du weniger als 1200 Euro netto im Monat verdienst, dann bekommst du 67% Elterngeld. Je mehr du netto im Monat verdienst, desto weniger Prozent Elterngeld bekommst du, aber mindestens 65%. Wenn du allerdings mehr als 2770 Euro netto im Monat verdienst, ist die Bemessungsgrenze erreicht und du erhältst immerhin noch den Höchstsatz von 1800 Euro Elterngeld (65%).

Elterngeld vs. Elterngeld Plus: Entscheide jetzt!

Bist du schon bald Eltern? Dann hast du jetzt eine wichtige Entscheidung zu treffen: Elterngeld oder Elterngeld Plus? Falls du vor der Geburt deines Kindes 2000 Euro netto verdienst, erhältst du ein Basiselterngeld in Höhe von 65 Prozent deines Einkommens, also 1300 Euro. Damit kannst du dein Baby in den ersten 14 Monaten optimal versorgen und gleichzeitig deine Karriere fortsetzen.
Wählst du Elterngeld Plus, bekommst du die Hälfte des Basiselterngeldes, also 650 Euro. Dieses Elterngeld kannst du auf bis zu 18 Monate aufteilen. So kannst du zum Beispiel ein Jahr zu Hause bleiben und deinem Kind eine liebevolle Umgebung schenken, bevor du wieder ins Berufsleben einsteigst.
Bedenke, dass du zusätzlich zum Elterngeld auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast. Es beträgt einmalig 300 Euro und kann bis zu 14 Wochen vor und nach der Geburt ausbezahlt werden. Dieses Geld kannst du für die Anschaffung von Babykleidung, Windeln und anderen Dingen nutzen.
Wir wünschen dir viel Kraft und Freude bei der Erziehung deines Kindes!

Elterngeldbezieher: Nebenverdienst bis 1600 Euro Netto lohnt sich!

Du bist Elterngeldbezieher und überlegst, ob sich ein Nebenverdienst lohnt? Dann achte darauf, dass der Elterngeldanspruch bei einem Nebenverdienst von 1600 Euro netto nicht sinkt. Denn dann erhältst Du weiterhin den volle Elterngeldanspruch von 1800 Euro. Die Differenz zu Deinem früheren Gehalt beträgt dann 1170 Euro. Wenn Du also einen Nebenjob annimmst, profitierst Du direkt von der Mehrverdienstmöglichkeit.

Wann wird mein Elterngeld gekürzt?

Du fragst Dich, wann Dein Elterngeld gekürzt wird? Der Grundsatz lautet: Wenn Du Geld hinzuverdienst, wird das klassische Elterngeld entsprechend gekürzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du in Teilzeit oder Vollzeit arbeitest. Es gibt keinen Freibetrag, der anrechnungsfrei wäre. Allerdings kannst Du in bestimmten Fällen einen Teil Deines Elterngeldes steuerfrei behalten. Dazu zählen zum Beispiel Weiterbildungsmaßnahmen, die eine berufliche Neuorientierung ermöglichen oder ein Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern. Auch während der Elternzeit können bis zu 30 Tage pro Kalenderjahr ohne Kürzung des Elterngeldes gearbeitet werden. Bei mehr als 30 Tagen pro Kalenderjahr wird das Elterngeld entsprechend gekürzt. Ein weiterer wichtiger Hinweis: Der Einkommensgrenze Deines Partners wird Dein Einkommen angerechnet. Liegt Dein Einkommen über der Einkommensgrenze Deines Partners, kann es zu einer Kürzung des Elterngeldes für Dich kommen.

Elterngeld Plus: 50% des Nettogehalts dazuverdienen!

Du darfst zirka 50 Prozent des Nettogehalts, das du in den zwölf Monaten vor der Geburt verdient hast, anrechnungsfrei dazuverdienen. Genauer gesagt hast du während des Bezuges von Elterngeld Plus die Möglichkeit, rund die Hälfte deines Nettogehalts aus dem Vorjahr anzurechnen. Als Beispiel: Wenn du in den zwölf Monaten vor der Geburt ein Nettogehalt von 1.600 Euro bezogen hast, dann kannst du während des Bezuges von Elterngeld Plus rund 800 Euro dazuverdienen. Es ist wichtig, dass du die Regeln zum Dazuverdienen beachtest, da das Elterngeld Plus sonst gekürzt werden kann.

ElterngeldPlus: 10% mehr für Geschwisterkinder

Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, dass Du für Deine weiteren Kinder, die ebenfalls in Deinem Haushalt leben, einen Zuschlag auf Dein Elterngeld bekommen kannst? Das nennt sich „Geschwisterbonus“ und erhöht Dein Elterngeld um 10 %, mindestens aber um 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro pro Monat beim ElterngeldPlus. Eine tolle Möglichkeit, um Deine Familie finanziell zu unterstützen.

 Elternzeit und zusätzliches Einkommen: was ist erlaubt?

Erhalten Sie bis zu 1800 Euro Elterngeld Plus

Du kannst den Höchstbetrag von 1800 Euro Elterngeld erhalten, wenn du im relevanten Zeitraum vor der Geburt deines Kindes ein durchschnittliches monatliches Elterngeldnetto von 2770 Euro oder mehr erzielt hast und während des Elterngeldbezugs kein Einkommen dazuverdient oder Gewinne erzielt hast. In der Regel kannst du bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen, wenn du Elternzeit nimmst und die Betreuung deines Kindes selbst übernimmst. Während des Elterngeldbezugs besteht die Möglichkeit, einmalig ein ElterngeldPlus zu beantragen. Mit diesem kannst du auch während des Elterngeldbezugs eine begrenzte Erwerbstätigkeit aufnehmen und zusätzlich zum Elterngeld noch ein Einkommen erzielen.

Staatliche Unterstützung: Kinderzuschlag & Wohngeld für Familien

Falls Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Eure Familie zu versorgen, könnt Ihr staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Der Kinderzuschlag soll Eltern in dieser schwierigen Situation unter die Arme greifen, wenn das Einkommen nicht für den gesamten Haushalt reicht. Parallel dazu gibt es das Wohngeld, mit dem Ihr einen Zuschuss für Eure Wohnkosten bekommen könnt. So könnt Ihr Euch über die finanzielle Lage etwas Entlastung verschaffen. Wichtig ist, dass Ihr Euch genau über die Kriterien des jeweiligen Zuschusses informiert, damit Ihr wisst, ob und wie Ihr Anspruch auf die Unterstützung habt.

Nettoeinkommen nach Geburt nicht höher als die Hälfte?

Du hast vor der Geburt Deines Kindes ein Nettoeinkommen von 1400 Euro verdient? Dann solltest Du darauf achten, dass Dein Nettoeinkommen nach der Geburt nicht mehr als die Hälfte beträgt. Denn ansonsten wird auch das Elterngeld Plus geringer ausfallen. Als Faustregel kannst Du Dir also merken: Das verdiente Nettoeinkommen nach der Geburt darf höchstens halb so hoch sein wie vor der Geburt. Es ist wichtig, dass Du Deine Einkünfte im Blick behältst, damit Du nicht mehr Geld verdienst, als erlaubt. So kannst Du Dir sicher sein, dass das Elterngeld Plus nicht gekürzt wird.

Elterngeld Plus: Mehr Flexibilität & längere Bezugsdauer

Du hast gerade ein Kind bekommen und überlegst, wie Du Dein Elterngeld am besten ausschöpfen kannst? Dann ist Elterngeld Plus auf jeden Fall eine Option, die Du in Betracht ziehen solltest. Es lohnt sich besonders für Dich, wenn Du nach der Geburt Deines Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchtest oder wenn Du besonders lange von den Zahlungen profitieren möchtest, da Du länger in Elternzeit bleiben möchtest.

Das Elterngeld Plus ist eine Erweiterung des klassischen Elterngelds und bietet Dir mehr Flexibilität bei der Aufteilung Deiner Elternzeit. Es ist die perfekte Lösung für Eltern, die mit einem reduzierten Arbeitspensum wieder in den Job einsteigen möchten. Zudem erhältst Du über das Elterngeld Plus eine längere Bezugsdauer, die bis zu 14 Monate betragen kann. Damit kannst Du länger in Elternzeit bleiben, ohne auf ein Einkommen verzichten zu müssen.

Vor der Wahl des Elterngelds solltest Du Dir jedoch gut überlegen, ob Du auch wirklich die gesamte Dauer von 14 Monaten in Anspruch nehmen möchtest. Denn anders als beim herkömmlichen Elterngeld, kannst Du die Dauer nicht mehr nachträglich verkürzen. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dir vorab Gedanken darüber machst, wie lange Du die Zahlungen in Anspruch nehmen möchtest.

Melde Dich am besten ganz einfach bei der Elterngeldstelle Deines Bundeslandes und lass Dir dort alle Optionen erläutern. So kannst Du das für Dich passende Elterngeld-Modell aussuchen und länger in Elternzeit gehen, ohne auf ein Einkommen verzichten zu müssen.

Elternzeit: Teilzeit- oder Vollzeit-Elternzeit & Elterngeld kombinieren

Du hast jetzt ein Baby bekommen und überlegst, wie du deine Elternzeit gestalten möchtest? Dann ist es wichtig zu wissen, dass du während der Elternzeit kein Gehalt von deinem Arbeitgeber erhältst, sondern stattdessen Elterngeld. Das Elterngeld wird meistens für zwölf Monate gezahlt und kann angepasst werden, wenn du dein Kind gemeinsam mit deinem Partner erziehst. Als Eltern hast du die Möglichkeit, je nach Bedarf eine Teilzeit- oder Vollzeit-Elternzeit zu nehmen. Du kannst auch – wenn möglich – Elterngeld und Gehalt kombinieren. So kannst du trotz Elternzeit ein Teil deines Einkommens behalten. Es lohnt sich auf jeden Fall, deine Optionen zu prüfen und mit deinem Arbeitgeber zu sprechen.

Wähle die richtige Steuerklasse beim Elterngeld

Klar, als Eltern hast du viel zu bedenken. Eine wichtige Frage ist, wie du deine Steuerklasse richtig wählen kannst, wenn du Elterngeld erhältst. Elterngeld gehört zu den „Lohnersatzleistungen“ und damit muss jeder, der es bezieht, eine Steuererklärung abgeben. In aller Regel ist die Steuerklasse 3 für den Bezieher des Elterngeldes die günstigste. Aber Achtung: Die Steuerklasse kann bis zu 7 Monate vor der Geburt geändert werden. Wenn du also Elterngeld beantragst, schau unbedingt, ob du deine Steuerklasse noch anpassen kannst, um mehr Geld nach Hause zu holen.

Elternzeit: Krankenversicherung & Beiträge – Alles, was Du wissen musst!

Du hast ein Baby und überlegst Dir, ob Du in Elternzeit gehst? Dann kannst Du Dir in Bezug auf die Krankenversicherung keine Sorgen machen. Bist Du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder familienversichert, musst Du während der Elternzeit keine Beiträge zahlen. Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen in der Elternzeit hingegen zahlen. Hast Du einen privaten Krankenversicherungsvertrag, musst Du Deine Beiträge in der Elternzeit komplett selbst tragen. Allerdings kannst Du in diesem Fall Deine Beiträge als Werbungskosten geltend machen. Informiere Dich deshalb am besten vorab bei Deinem Versicherungsunternehmen über die genauen Bedingungen.

Mutterschutzgesetz: Finde das zuständige Regierungspräsidium!

Du möchtest als werdende Mutter bzw. als Arbeitgeber einmal nachschlagen, welches Regierungspräsidium für die Überwachung des Mutterschutzgesetzes zuständig ist? Dann bist du hier genau richtig. Auf dieser Seite findest du eine Liste der zuständigen Regierungspräsidien, die für die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes verantwortlich sind. Wenn du also als Arbeitgeber Fragen zum Mutterschutz hast, solltest du dich an das zuständige Regierungspräsidium wenden. Als werdende Mama solltest du die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes unbedingt beachten, um deine Gesundheit und die deines ungeborenen Babys zu schützen.

Arbeiten während des Elterngeldbezugs: Regelungen pro Bundesland

Du hast vor, während des Elterngeldbezugs zu arbeiten? Dann solltest Du wissen, dass es keinen Freibetrag gibt, der anrechnungsfrei wäre. Grundsätzlich darfst Du während des Elterngeldbezuges im Durchschnitt mit 30 Wochenstunden arbeiten. Ob Du das Basiselterngeld oder Elterngeld Plus beziehst, spielt dabei keine Rolle. Allerdings kann es je nach Bundesland Unterschiede geben, wie das Elterngeld und die Arbeitszeiten kombiniert werden können. Deshalb solltest Du Dich im Vorfeld genau über die Regelungen in Deinem Bundesland informieren. Auch ein Beratungsgespräch bei Deiner Elterngeldstelle kann Dir weiterhelfen.

Arbeiten während der Elternzeit: 32+32 Wochenstunden möglich

Du hast vielleicht gerade ein Baby bekommen und fragst dich, ob du während der Elternzeit arbeiten kannst. Nun, die gute Nachricht ist, dass du während der Elternzeit nicht arbeiten musst. Wenn du es aber möchtest, kannst du Teilzeit arbeiten. Du kannst dann insgesamt 64 Wochenstunden (32 + 32) erwerbstätig sein. Allerdings erhältst du keinen Lohn, wenn du nicht berufstätig bist. Wenn du also während der Elternzeit arbeiten möchtest, ist es wichtig, dass du einen Job suchst, der dir ein gutes Einkommen bietet. Zudem solltest du deine Arbeit so organisieren, dass du ausreichend Zeit mit deinem Baby verbringst und deine Pflichten als Elternteil erfüllen kannst.

Schlussworte

Du darfst in der Elternzeit bis zu 1.300 € pro Monat dazuverdienen, ohne dass es Auswirkungen auf deine Elternzeit hat. Alles, was du darüber hinaus verdienst, wird von der Elternzeitzeit abgezogen. Hoffe, das hilft dir weiter!

Du siehst also, dass du bei deiner Elternzeit in finanzieller Hinsicht nicht in ein schwarzes Loch fallen musst. Es ist möglich, die Elternzeit zu nutzen, um ein wenig Geld zu verdienen, ohne Angst haben zu müssen, dass du deine staatlichen Leistungen verlierst. Genieße also deine Elternzeit und nutze sie, um ein wenig Geld zu verdienen – das wird sich auf lange Sicht auszahlen.

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