Hallo zusammen,
wenn man arbeitslos ist, stellt sich die Frage, wie viel Geld man neben dem Arbeitslosengeld noch verdienen darf. In diesem Artikel möchte ich Dir erklären, welche Regeln Du dabei beachten musst und wie viel Geld Du neben dem Arbeitslosengeld noch verdienen darfst.
Hallo! Wenn du arbeitslosengeld beziehst, ist es möglich, nebenbei Geld zu verdienen. Allerdings darfst du nur ein bestimmtes Einkommen haben. Das sogenannte „freie Einkommen“ beträgt im Monat maximal 25 Prozent des Regelsatzes der Grundsicherung. Wenn du also die Regelsätze der Grundsicherung kennst, kannst du leicht ausrechnen, wie viel Geld du zusätzlich zum Arbeitslosengeld verdienen darfst.
Maximal 15 Stunden arbeiten & 165 Euro anrechnungsfrei als ALG I Empfänger
Als ALG I Empfänger dürft Ihr pro Woche maximal 15 Stunden arbeiten und erhaltet dafür anrechnungsfrei bis zu 165 Euro. Der Rest des Einkommens wird vom ALG I abgezogen. Anders sieht das bei ALG II Empfängern aus: Hier entfällt die Stundenbeschränkung und man kann sich einen Job suchen, der zu einem passt. Allerdings wird auch hier das Einkommen bei ALG II angerechnet. Ihr solltet Euch deshalb vorab informieren, welche Einkommensgrenze Ihr nicht überschreiten dürft, damit Euch nicht das ALG II gekürzt wird.
Erziel trotz mehr als 14 Std./Woche Einkommen: Deine Optionen
Wenn Du mehr als 14 Stunden pro Woche arbeitest, giltst Du nicht mehr als arbeitslos. Das bedeutet, dass Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Das heißt aber nicht, dass Du nicht trotzdem Geld bekommen kannst. Es gibt verschiedene Optionen, wie Du trotzdem ein Einkommen erzielen kannst. Dazu zählen beispielsweise Kurzarbeitergeld oder eine Anschlussförderung. Wenn Du mehr als 14 Stunden pro Woche arbeitest, kannst Du auch ein zusätzliches Einkommen im Rahmen einer Minijob-Tätigkeit erzielen. Um zu prüfen, welche Optionen für Dich in Frage kommen, solltest Du Dich an deine zuständige Agentur für Arbeit wenden und deine Möglichkeiten besprechen. So kannst Du auch weiterhin ein Einkommen erzielen, ohne dass du den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlierst.
Minijob: Steuer- und Sozialversicherungsfrei Ab 400 Euro
Du hast einen Minijob? Dann ist es gut zu wissen, dass dieser, sofern er unter 400 Euro liegt, sozialversicherungs- und steuerfrei ist. Wenn du beispielsweise einen 165-Euro-Job hast, erhältst du die 165 Euro ohne Abzüge, falls du Arbeitslosengeld I beziehst. Da jedoch jedes Bundesland eigene Steuerregelungen hat, solltest du immer vorher bei deinem zuständigen Finanzamt nachfragen, was für dich gilt. Auch bezüglich der Abgaben an die Renten- und Krankenkasse ist es wichtig, dich vorher zu informieren.
Hartz-4-Empfänger: Monatlich 336 Euro netto durch Minijob
Du bist Hartz-4-Empfänger und hast einen Minijob? Dann weißt Du bestimmt, dass Du vom monatlichen Lohn Deines Jobs einen Freibetrag von 100 Euro abziehen kannst. Dies bedeutet, dass Dir am Monatsende noch 420 Euro netto übrig bleiben. Allerdings müssen noch einmal 20 Prozent (84 Euro) abgezogen werden. Dadurch erhältst Du letzten Endes 336 Euro auf Dein Konto überwiesen. Beachte jedoch, dass Dein Arbeitgeber Dir auch einen Lohnzettel zusendet, auf dem alle Abzüge bereits berücksichtigt und Dir der verbleibende Lohn ausgewiesen wird.
Minijob: Sozialversicherungsabgaben für Beschäftigte kennen
Du suchst einen Minijob? Super! Aber wusstest Du schon, dass Du als Beschäftigte:r auch Pauschalabgaben an die Sozialversicherung zahlen musst? Ganz konkret sind das 13 % für die Krankenversicherung sowie 15 % für die Rentenversicherung, die Umlage U1/U2. Diese Abgaben muss Dein Arbeitgeber:in für Dich abführen.
Geringfügig Beschäftigte: Grenzbetrag von 520 Euro im Monat beachten
Du als Arbeitgeber musst bei geringfügig entlohnten Beschäftigten unbedingt den Grenzbetrag von 520 Euro im Monat im Auge behalten. Das bedeutet konkret, dass die Stundenzahl auf maximal 43,333 Stunden (43 Stunden und 20 Minuten) begrenzt ist. Sollte dieser Betrag überschritten werden, müssen Arbeitsverträge frühzeitig angepasst werden, um eine Sanktionierung durch das Finanzamt zu vermeiden. Wenn Du Fragen zur geringfügigen Beschäftigung hast, kannst Du dich gerne an uns wenden. Wir helfen Dir gerne weiter.
Minijob, Midijob, Geringfügigkeitsgrenze: Alles was du wissen musst
Du hast einen Job, bei dem du regelmäßig mehr als 520 Euro verdienst? Dann handelt es sich bei deinem Job nicht mehr um einen Minijob. Ab 2023 müssen es dann sogar mehr als 2000 Euro sein. Bis dahin liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei knapp 1600 Euro. Alles, was darüber liegt, heißt Midijob. Wenn du mehr als 2000 Euro verdienst, musst du allerdings auch mehr Steuern zahlen und bist sozialversicherungspflichtig. Informiere dich am besten auf der Website deines Arbeitgebers oder bei der zuständigen Stelle, damit du weißt, welche Regeln für dich gelten.
Minijob: Wenn Dein Gehalt über 450 Euro liegt
Wenn Du einen Minijob ausübst, musst Du immer auf den Verdienst achten. Denn wenn Dein Gehalt in einzelnen Monaten über 450 Euro liegt und der Jahresverdienst dadurch auf über 5400 Euro anwächst, musst Du das dem Minijob-Gebieter melden. Aber keine Sorge: Es bedeutet nicht automatisch, dass Dein Minijob beendet wird. Auch wenn Dein Verdienst beispielsweise im Weihnachtsgeschäft, an Feiertagen oder bei Saisonarbeit über 450 Euro liegt, kannst Du weiterhin als Minijobber arbeiten. Wichtig ist nur, dass der höhere Verdienst nicht vorhersehbar ist.
Erfahre wie viel Geld du von deinem ersten Gehalt bekommst – 626 Euro
Du kannst ganz einfach herausfinden, wie viel Geld du von deinem ersten Gehalt bekommst. Von dem Betrag zwischen 0 und 520 Euro, also 520 Euro, stehen dir zu. Außerdem kannst du nochmal 20 Prozent von dem Betrag zwischen 520 und 1000 Euro behalten – das sind 96 Euro. Schließlich kannst du auch nochmal 10 Prozent von dem Betrag zwischen 1000 und 1100 Euro behalten – das sind 10 Euro. Insgesamt kommst du so auf ein Gehalt von 626 Euro.
Minijob: Überschreiten der Grenze bis zum Doppelten erlaubt
Demnach ist eine Beschäftigung auch dann noch als Minijob zu betrachten, wenn die 520-Euro-Grenze innerhalb eines Jahres unerwartet überschritten wird. Dabei darf das Entgelt im Monat der Überschreitung höchstens das Doppelte der Minijob-Grenze ausmachen. Dies ist eine gute Nachricht für alle, die einen Minijob ausüben, aber befürchten, dass sie die Grenze übersteigen könnten. Damit können sie weiterhin in den Genuss einer finanziellen Erleichterung kommen, ohne dass sie eine Änderung ihrer Beschäftigungsverhältnisse befürchten müssen.
2 Bewerbungen pro Woche: Pflicht für Arbeitslose nach SGB II
Die in einer Eingliederungsvereinbarung geregelte Pflicht zur Vornahme von zwei Bewerbungen pro Woche ist für Arbeitslose grundsätzlich zumutbar. Diese Regelung ist im SGB II geregelt und regelt die Eingliederungsvereinbarung zwischen dem Arbeitslosen und der Agentur für Arbeit. Diese Vereinbarung soll den Arbeitslosen bei der Suche nach einem neuen Job unterstützen. Damit sich ein Arbeitsloser die bestmöglichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen kann, ist es daher wichtig, dass er pro Woche mindestens zwei Bewerbungen versendet. Die Agentur für Arbeit unterstützt den Arbeitslosen auch dabei, indem sie ihm nützliche Informationen über die aktuellen Stellenangebote gibt und ihn bei der Vorbereitung und Erstellung der Bewerbungsunterlagen unterstützt. Auf diese Weise kann der Arbeitslose seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessern.
ALG-Sperrfrist: Risiken im Blick behalten
Du hast in letzter Zeit Probleme bei deiner Jobsuche? Wenn du eine längerfristige Arbeitslosigkeit befürchtest, solltest du dir bewusst machen, dass es eine Sperrfrist im Bezug auf das Arbeitslosengeld gibt. Laut § 159 des Dritten Sozialgesetzbuches kann es bei Regelverstößen zu einer Sperrfrist von bis zu zwölf Wochen kommen. Das bedeutet, dass du für bis zu drei Monate keinen Anspruch auf das ALG hast. Daher ist es wichtig, dass du dich an die Regeln des Arbeitsamtes hältst, um keine Sanktionen riskieren zu müssen.
Stelle von Arbeitsamt annehmen? Kriterien beachten
Du hast ein Stellenangebot von der Agentur für Arbeit bekommen und überlegst, ob du es annehmen sollst? Dann musst du darauf achten, dass es dir zumutbar ist. Wenn nicht, dann kannst du die Stelle ablehnen. Ansonsten läufst du Gefahr, eine Sperrzeit bekommen, die deine Arbeitslosengeld-Bezüge reduziert. Die Agentur für Arbeit hat aber einige Kriterien festgelegt, die du beachten musst, damit sie die Stelle als zumutbar einstufen. Dazu zählt zum Beispiel, dass die Entfernung zur Arbeit nicht zu hoch sein darf, die Arbeitszeiten nicht zu lang sind und die Tätigkeit zu deinem bisherigen Berufsprofil passt. Wenn du dir unsicher bist, sprich am besten mit einem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit. Sie können dir helfen, eine Entscheidung zu treffen.
Neue Nebentätigkeit? Veränderungsmitteilung an Arbeitsagentur senden!
Du hast eine neue Nebentätigkeit aufgenommen und erhältst zusätzlich Arbeitslosengeld 1? Dann musst Du der Arbeitsagentur unbedingt eine Veränderungsmitteilung schicken. Das Formular hierfür bekommst Du entweder vor Ort bei der Agentur oder als Online-Formular auf der Webseite. Dieses Dokument zeigt lediglich an, dass Du eine neue Beschäftigung aufgenommen hast. Allerdings kann es sein, dass es zu Änderungen im Bezug des Arbeitslosengelds kommt. Deshalb ist es wichtig, dass Du die Veränderungsmitteilung rechtzeitig versendest. Auf diese Weise kann Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 unverändert bestehen.
Aufbewahrung kleiner Beträge: Freibetrag & Unterhaltspflicht
Selbstverständlich kann man auch kleinere Beträge oder sonstige Geldwerte aufbewahren, ohne dass man befürchten muss, dass sie eingezogen werden. Damit das so bleibt, muss man jedoch darauf achten, dass das Vermögen, das man besitzt, den Freibetrag des Leistungsempfängers nicht überschreitet. Dieser liegt für gewöhnlich bei 5000 Euro. Für jede weitere Person, die man unterhält, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 500 Euro. Mit anderen Worten: Je mehr Menschen du versorgst, desto mehr kannst du an Geldwerten aufbewahren, ohne dass sie angetastet werden.
Bürgergeld: Wie viel darfst du behalten? Obergrenze 40000 Euro
Du bist auf Bürgergeld angewiesen und möchtest wissen, wie viel du davon behalten darfst? Keine Sorge, du darfst dein Erspartes behalten. Es gibt eine Obergrenze, ab der dein Vermögen angetastet werden kann: Für dich liegt die bei 40000 Euro, für jede weitere Person in deiner Bedarfsgemeinschaft bei 15000 Euro.
Wer zwischen 520 und 1000 Euro im Monat verdient, kann nun mehr von seinem Einkommen behalten. So erhöhte sich die Freigrenze von 520 auf 1000 Euro. Alles, was du über dieser Summe verdienst, muss nicht mehr angegeben werden.
Minijob neben Arbeitslosigkeit: Bis zu 515 Euro monatlich möglich
Du möchtest neben deiner Arbeitslosigkeit noch einen Minijob aufnehmen? Dann bekommst du zusätzlich bis zu 450 Euro netto im Monat. Allerdings ist von diesem Betrag ein Freibetrag in Höhe von 165 Euro nicht anrechenbar. Die übrigen 285 Euro werden dann vom Arbeitslosengeld abgezogen. Somit erhältst du trotzdem insgesamt 515 Euro Arbeitslosengeld und die 450 Euro aus dem Minijob. Du kannst also durchaus profitieren und deine finanzielle Situation verbessern.
Bürgergeld beantragen: Mehr Einkommen durch Jobcenter-Leistung
Du hast kein ausreichendes Einkommen um Deinen Lebensunterhalt und den Deiner Bedarfsgemeinschaft zu bestreiten? Dann kannst Du mit Bürgergeld aufstocken. Egal ob Du angestellt oder selbstständig bist, Du kannst diese Leistung beim zuständigen Jobcenter beantragen. Diese Leistung kann Dir helfen, Deine finanzielle Situation zu verbessern. Deshalb solltest Du Dich bei Deinem Jobcenter über die Möglichkeiten informieren und Dich gegebenenfalls bewerben.
Minijob-Verdienstgrenze steigt ab Oktober 2022: Bis zu 520 Euro pro Monat
Ab Oktober 2022 steigt die Verdienstgrenze für Minijobber an: Dann darfst Du bis zu 520 Euro im Monat verdienen. Das sind 70 Euro mehr als bisher. Damit erhöht sich auch Dein Lohn. Die Anpassung ist Teil der Mindestlohn-Erhöhung und erfolgt zum 1. Oktober 2021.
Einen Minijob kannst Du in vielen verschiedenen Branchen ausüben – ob als Aushilfe, Babysitter oder Call Center-Mitarbeiter. Auch dann, wenn Du noch keine 18 Jahre alt bist, kannst Du eine solche Arbeit annehmen. Allerdings musst Du aufpassen: Wenn Du mehr als 520 Euro im Monat verdienst, musst Du Deinen Minijob anmelden. Dann wirst Du als sozialversicherungspflichtig angesehen und musst Beiträge an die Sozialversicherung zahlen. Also achte darauf, dass Du nicht über die Grenze kommst!
Minijob-Grenze steigt 2022 auf 520 Euro/Monat
Ab dem 1. Oktober 2022 steigt die Verdienstgrenze für einen Minijob auf 520 Euro monatlich. Damit orientiert sich die Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn. Das heißt, dass sich die Verdienstgrenze automatisch erhöht, wenn der Mindestlohn angehoben wird. Das ist besonders für Minijobberinnen und Minijobber interessant, da sie dadurch höhere Löhne erhalten können und so mehr Geld zur Verfügung haben.
Fazit
Hallo,
Du darfst neben dem Arbeitslosengeld jeden Monat bis zu 450 Euro dazuverdienen. Alles darüber hinaus wird auf dein Arbeitslosengeld angerechnet. Das heißt, jeder Euro, den du mehr als 450 Euro verdienst, wird deinem Arbeitslosengeld angerechnet und du bekommst weniger Geld.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Alles Gute!
Es ist also wichtig, dass du dir bewusst bist, wie viel du neben dem Arbeitslosengeld verdienen darfst, da du sonst in Schwierigkeiten geraten kannst. Achte daher darauf, dass du die vorgegebenen Richtlinien einhältst.