Hey! Hast du auch schon mal überlegt, wie viel Geld du verdienen kannst, ohne Steuern zahlen zu müssen? Vielleicht hast du dir immer vorgestellt, dass du die Steuern umgehen könntest, aber du bist dir nicht sicher, ob das erlaubt ist. In diesem Artikel werden wir dir genau erklären, wie viel Geld du verdienen kannst, ohne Steuern zu zahlen. Also, lass uns anfangen!
Das kommt darauf an, in welchem Land du lebst und welchem Einkommenssteuersatz du unterliegst. In Deutschland darfst du bis zu 9.408 Euro im Jahr verdienen, ohne dass du Einkommensteuer zahlen musst. Alles darüber hinaus ist steuerpflichtig.
Grundfreibetrag 2023: Keine Steuern bei Einkommen < 10.908 Euro
Wenn du 2023 ein Einkommen von weniger als 10.908 Euro pro Jahr hast, musst du keine Steuern bezahlen. Dieser Betrag wird als Grundfreibetrag bezeichnet. Er soll gewährleisten, dass du als Mensch ein gewisses Maß an Grundbedürfnissen zur Verfügung hast. Dazu gehören Nahrung, Kleidung, ein Dach über dem Kopf sowie die Möglichkeit, im Notfall medizinisch versorgt zu werden. Außerdem ist es wichtig, dass du auch in finanzieller Hinsicht darauf vorbereitet bist, indem du dein Einkommen nicht unter den Grundfreibetrag sinken lässt.
Bis zu 2400 € steuerfrei als Übungsleiter, Ausbilder, etc.
Du willst auch als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Pfleger oder künstlerisch tätig sein? Dann können wir dir mitteilen, dass dir hierfür bis zu 2400 € steuerfrei zustehen. Wie das funktioniert? Ganz einfach: Erhältst du für deine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 2600 € im Jahr, so sind 2400 € steuerfrei und 200 € steuerpflichtig. Solltest du mehr als 2400 € verdienen, musst du die übersteigenden Beträge versteuern. Das heißt aber nicht, dass du deine Nebenbeschäftigung aufgeben musst. Wirf einfach einen Blick auf die Steuerregeln und du kannst ganz entspannt dein „Zweiteinkommen“ genießen.
Legal & Steuerfrei Nebeneinkommen: Hier sind deine Optionen!
Du hast also mehrere Möglichkeiten, um legal und ohne Steuerabzug etwas dazuverdienen. Eine ist es, einen Minijob zu machen. Hier kannst du bis zu 450 Euro monatlich verdienen, ohne dass dein Lohn versteuert wird. Eine andere Möglichkeit ist es, eine Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale in Anspruch zu nehmen. Diese Pauschale erlaubt es dir, bis zu 410 Euro monatlich steuerfrei zu verdienen. Auch eine selbstständige Nebentätigkeit kann dir ein steuerfreies Einkommen bis zu 410 Euro monatlich bescheren. Hier musst du allerdings auf einige Dinge achten, um eine unkomplizierte Steuererklärung abzugeben. Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich an einen Steuerberater wenden. So kannst du sicher sein, dass alles korrekt und legal ist.
520 Euro Nebenjob? Pauschalsteuer beim Finanzamt melden
Du hast einen Nebenjob auf 520-Euro-Basis? Dann musst du dir keine Sorgen machen, dass du dies beim Finanzamt anmelden musst. Die Entlohnung erfolgt hier über eine pauschale Lohnsteuer. Anders sieht es aus, wenn du mehr verdienst als diese Grenze. Dann ist es wichtig, dass du die zusätzlichen Einkünfte dem Finanzamt meldest. So stellst du sicher, dass du nicht zu viel versteuerst.
Freibetrag für Nebenerwerb: Steuern & AHV sparen
Du hast einen Nebenerwerb und möchtest wissen, wie du dich besteuerungstechnisch verhalten musst? Dann hast du Glück, denn es gibt einen jährlichen Freibetrag, der bei der Steuer nicht angerechnet wird: CHF 800 und höchstens 2’400 pro Jahr. Eine Abrechnung mit der AHV ist allerdings trotzdem möglich. Hier gilt ein jährlicher Freibetrag von 2’300 Franken. Wenn du deinen Nebenerwerb also selbstständig ausübst, kannst du diesen Betrag jährlich bei der AHV angeben und musst somit nicht mehr zusätzlich zahlen.
Energiepreispauschale im September: 300 Euro für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätiger
Du hast im September Glück! Denn dann erhältst du als einkommensteuerpflichtiger Erwerbstätiger in Deutschland eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro – die sogenannte „Energiepreispauschale“. Diese wurde im Steuerentlastungsgesetz 2022 des Bundes beschlossen, um dir eine finanzielle Entlastung zu verschaffen. Um das Geld zu erhalten, musst du jedoch einige Formalitäten erledigen. So solltest du dein Steuerprofil überprüfen und sicherstellen, dass alle Angaben korrekt sind. Anschließend kannst du die Energiepreispauschale beantragen. Im Anschluss erhältst du das Geld überwiesen.
Bundestag stimmt „Jahressteuergesetz 2022“ zu – 3000 Euro Prämie für Arbeitnehmer
Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 dem „Jahressteuergesetz 2022“ zugestimmt. Ein Teil dieses umfangreichen Gesetzes ist die sogenannte „Inflationsausgleichsprämie“. Arbeitgeber können dadurch eine Prämie bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuerfrei an ihre Arbeitnehmer ausschütten. Diese Prämie soll den Einkommensverlust durch die Inflation ausgleichen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den letzten zehn Jahren entstanden ist. Mit der Prämie möchte der Bund die Kaufkraft der Arbeitnehmer stärken und somit die Wirtschaft ankurbeln und Wohlstand schaffen.
Minijob: Steuerpflichtig? Richtig versteuern & Steuererklärung
Du hast einen Minijob? Dann solltest Du wissen, dass diese grundsätzlich steuerpflichtig sind. Dafür musst Du dem Arbeitgeber lediglich Deine Steueridentifikationsnummer, Dein Geburtsdatum und eine einheitliche Pauschalsteuer von 2 Prozent inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag nennen. Dadurch wird sichergestellt, dass Dein Einkommen richtig versteuert wird. Allerdings musst Du beachten, dass sich Deine Steuerlast auch durch andere Einkünfte erhöhen kann. Deshalb solltest Du Deine Steuererklärung jedes Jahr sorgfältig vorbereiten. So kannst Du sichergehen, dass Du nicht zu viel Steuern bezahlst.
Steuern bei Minijobs: Wissenswertes ab 2022
Du hast einen Minijob? Dann solltest du wissen, dass diese steuerpflichtig sind. Meistens übernimmt dein Arbeitgeber die Abgaben an das Finanzamt, aber du solltest trotzdem auf dem Laufenden sein, wie viel du versteuern musst. Ab Oktober 2022 gilt ein neuer Stundenlohn, der sich auf 520 Euro beläuft (vorher waren es 450 Euro). Der Steuersatz liegt bei 2,0 Prozent. Somit musst du pro Monat etwa 10 Euro an das Finanzamt abführen. Es lohnt sich aber auf jeden Fall, einen Minijob auszuüben, denn du hast auch Anspruch auf Urlaubsgeld und eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Minijobber dürfen ab 2022 maximal 1040 Euro verdienen
Seit dem 1. Oktober 2022 dürfen Minijobber, deren Einkommen unvorhersehbar über der für Minijobs festgesetzten Grenze liegt, bis zu doppelt so viel verdienen wie die Grenze beträgt – also maximal 1040 Euro0811. Diese Änderung soll Minijobbern mehr Flexibilität ermöglichen und ihnen mehr finanziellen Spielraum geben, um beispielsweise größere Anschaffungen zu tätigen oder sich Urlaub zu gönnen.
Minijob: Sozialversicherungsbeiträge & Umlage U1/U2
Für Personen, die einen Minijob ausüben, sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine pauschale Abgabe an die Sozialversicherung zu zahlen. Diese Abgaben bestehen aus 13 % für die Krankenversicherung und 15 % für die Rentenversicherung, die sogenannte Umlage U1/U2. Zusätzlich müssen noch Beiträge zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Die Abgaben werden direkt vom Lohn abgezogen, so dass der:die Beschäftigte:in nur noch den verbleibenden Betrag erhält. Das gilt allerdings nur, wenn der Lohn 400 Euro im Monat nicht überschreitet.
Was ist ein Minijob? Erfahre mehr!
Du hast schon mal etwas von Minijobs gehört, aber weißt nicht genau, was dahinter steckt? In dem Fall bist du hier genau richtig! Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Arbeitsentgelt höchstens 520 Euro beträgt oder ein Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr stattfindet. Minijobs sind vor allem für Schüler und Studenten beliebt, da sie sich neben dem Lernen ein kleines Taschengeld dazuverdienen können. Zudem sind sie eine gute Möglichkeit, um erste Berufserfahrungen zu sammeln. Da ein Minijob nur geringfügig ist, bestehen auch nur geringfügige Arbeitnehmerrechte und -pflichten. Das bedeutet, dass du keine Arbeitszeiten vorgegeben bekommst und auch kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhältst. Gleichzeitig musst du dich aber auch an die Abmachungen halten, die du mit deinem Arbeitgeber triffst.
Minijobs: Mehr Verdienst ab Oktober 2022 – Grenze beachten!
Ein Minijob ist immer dann gegeben, wenn der monatliche Verdienst aus einer Beschäftigung regelmäßig unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Bis zum 30. September 2022 lag diese bei 450 Euro monatlich. Ab dem 1. Oktober 2022 wurde die Geringfügigkeitsgrenze auf 520 Euro angehoben. Damit kannst du als Minijobber noch mehr verdienen. Aber Achtung: Dein Verdienst aus dem Minijob darf nicht über die Geringfügigkeitsgrenze hinausgehen. Andernfalls musst du deinen Minijob als normalen Nebenjob angeben und musst Abgaben an die Sozialversicherung zahlen.
Mehr Geld verdienen? Minijob bis zu 520€ im Monat!
Du hast einen Hauptjob und möchtest noch etwas Geld dazuverdienen? Dann ist ein Minijob genau das Richtige für dich! Bis zu 520 Euro monatlich kannst du so nebenbei verdienen, ohne dass du Steuern oder Sozialabgaben abführen musst. Seit Oktober 2022 wurde der Betrag auf diesen Höchstwert erhöht, vorher lag er bei maximal 450 Euro pro Monat. Ein Minijob kann eine tolle Möglichkeit sein, um sich etwas dazu zu verdienen oder sich einen Wunsch zu erfüllen. Hierbei musst du aber auch beachten, dass du dich an die Regeln hältst, wie beispielsweise die Anzahl der Arbeitsstunden, die du pro Woche leisten darfst. Informiere dich am besten vorher bei der zuständigen Stelle, um alle Details zu kennen. So kannst du dir dein zusätzliches Einkommen sichern und dein Portemonnaie aufbessern!
Anrechnungsfreies Einkommen von 6300 Euro auf Rente – 2022 sogar 46060 Euro
Du hast einen Teil deiner Rente als hinzuverdientes Einkommen abhängig von der Höhe des Zusatzeinkommens? Dann ist es wichtig zu wissen, dass 6300 Euro im Jahr generell anrechnungsfrei sind. Alles, was darüber hinausgeht, wird zu 40 % auf deine Rente angerechnet. Wegen der Corona-Pandemie sieht es für 2022 etwas anders aus und du darfst sogar 46060 Euro hinzuverdienen, ohne dass diese auf deine Rente angerechnet werden. Wenn du mehr als diesen Betrag verdienst, wird der übersteigende Betrag entsprechend auf deine Rente angerechnet.
Minijob: Abgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer hast du es bei einem Minijob nicht leicht. Denn als Arbeitgeber muss man Abgaben an die Sozialversicherung entrichten. Wenn du als Minijobber in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bist, muss dein Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent deines Verdienstes zahlen. Hinzu kommt ein Pauschalbetrag von 15 Prozent zur Rentenversicherung. Unter Umständen kann sich dein Arbeitgeber auch noch an den Kosten der Arbeitslosenversicherung beteiligen. Oft ist es aber so, dass du das alleine tragen musst. Dann beträgt der Beitrag 0,45 Prozent der Bezüge.
Minijob: Verdienen bis zu 520€/Monat seit 1812
Du möchtest einen Nebenjob machen und überlegst für Dich, welche Optionen es gibt? Eine sehr gängige Variante ist ein Minijob auf einer Basis von 520 Euro pro Monat (vor Oktober 2022 waren es noch 450 Euro). Damit ist genau festgelegt, wie viel Du pro Monat verdienen darfst. Anders als bei anderweitigen Nebenjobs gibt es hiermit eine klare Gehaltsgrenze. 1812 ist es schon seit über 200 Jahren möglich, einen Nebenjob auf Basis eines Minijobs auszuüben. Ob Du Deine Arbeitszeiten selbst bestimmen oder lieber in Vollzeit arbeiten möchtest, bleibt Dir überlassen. Wichtig ist nur, dass Du die gesetzlich vorgeschriebene Gehaltsgrenze nicht überschreitest.
Minijob: Erhöhung auf 520 Euro/Monat – Steuern & Kosten beachten
Du hast die Möglichkeit, in einem Minijob entweder 520 Euro pro Monat oder 70 Tage pro Jahr zu verdienen. Seit dem 1. Oktober 2020 ist die Grenze von 450 Euro auf 520 Euro angestiegen. Das bedeutet, dass du jetzt mehr verdienen kannst, ohne dass es Auswirkungen auf deine Krankenversicherung oder dein Rentenkonto hat. Die meisten Minijobs werden pauschal versteuert, sodass du sie nicht in deiner Steuererklärung angeben musst. Allerdings besteht die Möglichkeit, einige Kosten als Werbungskosten geltend zu machen. Das können z.B. Fahrkosten oder Arbeitsmittel sein. In jedem Fall ist es aber wichtig, dass du dir über die steuerlichen Folgen im Klaren bist und ggf. professionelle Hilfe in Anspruch nimmst.
Prämie von bis zu 3000 Euro: Ab Oktober 2022 steuer- und abgabenfrei
Ab Oktober 2022 kannst Du als Beschäftigte/r von Deinem Arbeitgeber eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 3000 Euro erhalten. Diese sogenannte Inflationsausgleichsprämie hat die Bundesregierung ins Leben gerufen und ist am 01.11.2020 vom Bundesrat und Bundestag beschlossen worden. Damit möchte die Bundesregierung Menschen, die in schlechter bezahlten Berufen arbeiten, eine finanzielle Unterstützung geben. Die Prämie ist eine einmalige Zahlung, die bis zum 31. Dezember 2022 ausgezahlt werden muss.
Minijob-Verdienstgrenze ab 1. Oktober 2022 auf 520 Euro erhöht
Ab dem 1. Oktober 2022 wird es eine Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze geben. Aus diesem Grund passt sich die Grenze künftig an den Mindestlohn an. Das bedeutet, dass jede Erhöhung des Mindestlohns auch eine Erhöhung der Minijob-Grenze zur Folge haben wird. Damit sollen Arbeitnehmer in Minijobs besser abgesichert sein. Ab dem 1. Oktober 2022 erhöht sich die Minijob-Verdienstgrenze auf 520 Euro monatlich. Auf diese Weise sollen Minijobber mehr Sicherheit und stabilere Einkommen bekommen.
Fazit
Das kommt ganz darauf an, wie alt du bist und wo du wohnst. In Deutschland musst du ab einem bestimmten Jahreseinkommen Steuern zahlen. In der Regel liegt der Freibetrag bei 9.408 Euro pro Jahr. Wenn du mehr verdienst als dieser Betrag, musst du Steuern zahlen. Allerdings gibt es Sonderregelungen, die du vielleicht in Anspruch nehmen kannst, um den Betrag zu senken, den du zahlen musst. Am besten informierst du dich beim Steuerberater oder beim Finanzamt.
Fazit: Am Ende kommt es also darauf an, wie viel du verdienst und deine persönliche Steuerlage. Wenn du nicht sicher bist, wie viel du verdienen kannst, ohne Steuern zu zahlen, dann solltest du unbedingt einen Experten zurate ziehen, damit du alles richtig machen kannst.