Hey,
du hast Bafög beantragt und würdest gerne nebenbei noch etwas Geld verdienen? Kein Problem! In diesem Artikel schauen wir uns an, wie viel Geld du neben dem Bafög verdienen darfst. Wir werden klären, was du beachten musst, damit du nicht versehentlich zu viel verdienst und dein Bafög in Gefahr gerät. Also los geht’s!
Das kommt darauf an, welche Art von BAföG du erhältst. Wenn du ein Standard-BAföG erhältst, darfst du nebenher bis zu 450 Euro im Monat verdienen. Wenn du ein zusätzliches Darlehen bekommst, kannst du bis zu 720 Euro im Monat verdienen. Wenn du aber ein soziales Jahr machst, darfst du bis zu 880 Euro verdienen. Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Beschränke dein Einkommen für BAföG – Praktikum oder FSJ nutzen
Du solltest während deines BAföG Bewilligungszeitraumes darauf achten, dass du nicht mehr als 5400 € im Jahr verdienst. Denn je mehr Geld du nebenbei verdienst, desto mehr kürzt sich dein BAföG. Allerdings kannst du durch einen BAföG Nebenjob dein Einkommen aufbessern. Hierfür erlaubt das BAföG Amt dir, neben dem Studium maximal 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Achte aber darauf, dass du dein Einkommen nicht zu sehr erhöhst, da du sonst weniger BAföG bekommst. Du kannst auch ein Praktikum oder ein Freiwilliges Soziales Jahr machen, um dein Einkommen zu steigern. Dabei erhältst du ein Einkommen, das sich nicht auf dein BAföG auswirkt. Somit kannst du dein BAföG ergänzen, ohne dass es abgezogen wird.
Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung – Einkommen wichtig
Du wirst während deiner Ausbildung nicht nur ein eigenes Einkommen haben, sondern auch finanzielle Unterstützung von deinen Eltern und deinem Ehepartner/deiner eingetragenen Lebenspartnerin erhalten. Das Einkommen, das du während deiner Ausbildung erzielst, ist maßgebend für die Bewilligung. Bei den Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Eltern wird dagegen das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums berücksichtigt. Wenn du also eine Ausbildung beginnst, solltest du unbedingt deine Eltern und deinen Partner/deine Partnerin darüber informieren, damit sie das Einkommen des letzten Jahres aufbewahren. Denn das kann eine wichtige Rolle bei der Bewilligung spielen.
BAföG-Höchstsatz ab Wintersemester 2022/2023 auf 812 Euro erhöht
Ab dem Wintersemester 2022/2023 erhöht sich der maximale BAföG-Satz für Studierende, die nicht im Haushalt ihrer Eltern leben, unter 25 Jahre alt sind und familienversichert sind, auf 812 Euro pro Monat. Dies ist ein Anstieg gegenüber dem letzten Jahr, als der Satz noch bei 735 Euro pro Monat lag. Der Grundbedarf und der Bedarf für die Unterkunft werden beide vom BAföG abgedeckt. So können junge Erwachsene, die sich dazu entscheiden, ihren Abschluss zu machen, sich auf einen finanziellen Unterstützungssatz verlassen, der mehr als ausreichend ist, um ein Studium zu finanzieren.
Dieser Anstieg des BAföG-Höchstsatzes ist eine gute Nachricht für alle Studierenden, die sich den Traum vom Studium erfüllen möchten. So können sie sich sicher sein, dass sie auf eine finanzielle Unterstützung zählen können, die ihnen den Einstieg in das Berufsleben erleichtert.
Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro/Monat
Mit dem neuen Gesetz wird eine Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro monatlich beschlossen. Dadurch können Minijobber*innen künftig bis zu 10 Stunden pro Woche arbeiten und dabei den aktuellen Mindestlohn erhalten. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine dynamische Ausgestaltung der Entgeltgrenze vor, wodurch sich die Maximalarbeitszeit von Minijobbern*innen an den gesetzlich festgelegten Mindestlohn anpassen lässt. Durch diese Erhöhung können Minijobber*innen nun deutlich mehr Geld verdienen als bisher und so einen größeren Teil ihres Lebensunterhalts selbst finanzieren.
Minijob als Student*in: Bis zu 6.240 Euro jährlich steuerfrei!
Als Student*in hast du einen gesetzlichen Minijob, wenn du monatlich bis zu 520 Euro verdienst. Dies heißt, du kannst jeden Monat ohne Abgaben an den Staat dein Gehalt erhalten. Wenn du also jeden Monat dein Gehalt bekommst, erhältst du im Jahr insgesamt 6240 Euro. Es gibt für Studierende einen jährlichen Steuerfreibetrag, der dich vor Steuern schützt. Seit Januar 2023 liegt dieser Freibetrag bei 10908 Euro. Daher ist es wichtig, dass du darauf achtest, wie viel du im Jahr verdienst, damit du von diesem Freibetrag profitierst und nicht mehr Steuern zahlen musst als nötig.
BAföG: Finanzielle Lage deiner Eltern hat keinen Einfluss
Es ist egal, ob deine Eltern vermögend sind oder nicht: Das Vermögen hat keinen Einfluss auf die Höhe des BAföGs, das du bekommst. Allerdings bedeutet das auch, dass auch Schulden deiner Eltern nicht berücksichtigt werden. Wenn beispielsweise deine Eltern 16.000 Euro an Vermögen haben und du einen normalen Bewilligungszeitraum von 12 Monaten hast, wird das BAföG bei einem Freibetrag von 15.000 Euro um insgesamt 1.000 Euro, also 83,33 Euro pro Monat, gekürzt. Unabhängig von deiner finanziellen Situation hast du also Anspruch auf BAföG.
BAföG-Höchstsatz bei Eltern: 384-754 Euro
Fragst du dich, ob du den BAföG-Höchstsatz bei deinen Eltern bekommen kannst? Grundsätzlich muss ein Anspruch auf BAföG überhaupt bestehen, um den Höchstsatz erhalten zu können. Der Grundbedarf ohne Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 262 Euro, wenn du bei deinen Eltern wohnst und bei 632 Euro, wenn du nicht bei ihnen wohnst. Der Krankenversicherungszuschlag beträgt für beide Fälle 94 Euro und der Pflegeversicherungszuschlag 28 Euro. Somit erhältst du bei deinen Eltern einen BAföG-Höchstsatz von 384 Euro und wenn du nicht bei ihnen wohnst, sogar 754 Euro.
Maximiere Dein Einkommen als BAföG-Empfänger – Bis zu 520,92 Euro/Monat anrechnungsfrei
Du kannst als Auszubildender jeden Monat bis zu 520,92 Euro anrechnungsfrei verdienen. Das bedeutet, du kannst einen Minijob mit einem Verdienst von bis zu 520 Euro ausüben und es wird dir kein Teil deiner Förderung nach dem BAföG abgezogen. Sogar wenn du mehr als 520 Euro verdienst, wird nur der Teil über dem Freibetrag angerechnet. Da die Freibeträge nicht niedrig sind, kannst du also einiges verdienen, ohne dass deine Förderung reduziert wird.
Jobwechsel/Selbstständigkeit? BAföG-Freigrenze beachten!
Du hast gerade einen Job angefangen oder hast vor, deinen Job zu wechseln? Dann solltest du wissen, dass dein Einkommen eine Rolle bei der Bewilligung von BAföG spielt. Der Bewilligungszeitraum wird dabei berücksichtigt. Wenn du also ab Oktober 2022 einen Job mit einem Einkommen von 520 Euro (oder davor einen Job mit einem Einkommen von 450 Euro) hast, wird dein Einkommen bei der Bewilligung nicht berücksichtigt. Anders ist es bei selbstständiger Arbeit. Hier gibt es eine deutlich niedrigere Freigrenze. Wenn du also planst, selbstständig zu arbeiten, solltest du dich frühzeitig über die Freigrenze und die damit verbundenen Konsequenzen informieren.
450€ pro Monat Steuerfrei mit BAföG-Einkünften
Du kannst also in abhängiger Beschäftigung pro Monat ca. 450€ verdienen, was ungefähr 5400€ pro Jahr ausmacht. Diese Einkünfte sind beim BAföG steuerfrei, vorausgesetzt du hast bisher keine BAföG-Leistungen betrügerisch erschlichen. Daher würde ich dir empfehlen, deine Einkünfte schnellstmöglich dem zuständigen BAföG-Amt mitzuteilen. So bist du auf der sicheren Seite und musst dir keine Sorgen machen, dass du deine Leistungen in Zukunft nicht mehr bekommst.
Eltern haben ab August 2021 mehr finanzielle Unterstützung
Seit August 2021 haben Eltern einiges mehr an finanzieller Unterstützung. Der Freibetrag ist je nach Familienkonstellation unterschiedlich hoch. Verheiratete Eltern erhalten dann monatlich 2000€, während Alleinerziehende sich über 1330€ freuen dürfen. Stiefeltern haben Anspruch auf 665€. Insgesamt können Eltern also auf ein monatliches Freibudget in Höhe von 2710€ zurückgreifen.
Rückzahlung des BAföG: 130 Euro pro Monat in 77 Raten
Du musst nicht mehr als 10010 Euro BAföG zurückzahlen. Mit einer monatlichen Ratenhöhe von 130 Euro kannst du dein BAföG in 77 Monatsraten abbezahlen. So sparst du dir viel Zeit und Mühe. Wichtig ist, dass du die Raten regelmäßig und pünktlich bezahlst – das schont deinen Geldbeutel und du bist schnell wieder schuldenfrei. Solltest du mal Probleme mit der Rückzahlung haben, kannst du eine Ratenpause beantragen oder Raten anpassen. Sprich am besten direkt mit dem Amt für Ausbildungsförderung und kläre deine Fragen.
Mietzuschuss beantragen: Bafög & Einkommen beachten
Du bist Bafög-Bezieher und kannst deinen Mietanteil nicht vollständig mit deinem Bafög bestreiten? Dann besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Miete gemäß dem Sozialgesetzbuch II zu beantragen. Hierbei ist zu beachten, dass dein Bafög- oder BAB-Einkommen beim Antrag berücksichtigt wird. Falls du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, müssen aber auch die Einkommen deiner Mitbewohner angegeben werden. Außerdem müssen die Kosten für die Miete nachgewiesen werden. Es lohnt sich also, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten zu informieren, damit du deinen Antrag auf Mietzuschuss erfolgreich stellen kannst.
Wohngeld oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung?
B. bei einer Erwerbsminderung.
Du hast keinen Anspruch mehr auf BAföG? In diesem Fall kannst du eventuell Wohngeld erhalten. Eine weitere Option ist, dass du Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen kannst. Allerdings gilt das nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer Erwerbsminderung. In vielen Fällen bietet es sich an, einen Berater zu kontaktieren, der dir dabei hilft, deine Optionen zu verstehen und dir bei der Antragstellung zur Seite steht.
BAföG-Restschulden: Verjähren nie – Begleiche sie jetzt!
Achtung: Deine BAföG-Restschulden verjähren nicht! Auch nach 20 bis 30 Jahren hast Du noch die Verpflichtung, Deine Schulden zu begleichen. Dennoch übernimmt der Staat nach Ablauf dieser Frist die Tilgung der Schulden – allerdings nicht mehr das BAföG, sondern die Bundeshaushaltsordnung. Deshalb ist es wichtig, dass Du Deine Restschulden so schnell wie möglich begleichst, damit Du keine finanziellen Schwierigkeiten bekommst. Nutze dazu am besten die Ratenzahlungsmöglichkeiten, die Dir das BAföG bietet.
Kredit vorzeitig zurückzahlen: Einmalig oder Ratenzahlung?
Du bekommst etwa 5 Jahre vor Ende der Kreditlaufzeit ein Angebot von Deiner Bank, das Dir die vorzeitige Rückzahlung Deines Kredits ermöglicht. Dabei wird Dir eine bestimmte Summe genannt, die Du entweder einmalig oder in Raten zahlen kannst. Allerdings ist es sinnvoll, dass Du Dir vorab gut überlegst, ob Du diesen Vorschlag wirklich annehmen möchtest. Denn wenn die einmalige Rückzahlung günstiger ist, als die Ratenzahlung, kannst Du dadurch eine Menge Geld sparen. Allerdings ist es bei einer Ratenzahlung auch möglich, dass Du mehr Zeit hast, um die Kreditsumme zurückzuzahlen und somit etwas mehr Flexibilität in Deinen monatlichen Budgets hast. Überlege Dir daher gut, welche Variante für Dich am sinnvollsten ist.
BAföG-Rückzahlung: Wie viel musst Du zurückzahlen?
Du musst also nicht die gesamte Summe zurückzahlen. Wie viel Du tatsächlich zurückzahlen musst, hängt von der Höhe des BAföGs und Deinem späteren Einkommen ab. Ein guter Richtwert ist, dass Du für jeden Euro BAföG, den Du während der Studienzeit erhalten hast, einen Euro an den Staat zurückzahlen musst. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Rückzahlung aufgrund Deines Einkommens ausgesetzt oder sogar erlassen wird. Wenn Du zum Beispiel nach dem Studium eine Berufsausbildung machen möchtest, erhältst Du für die Dauer der Ausbildung eine Rückzahlungsfreistellung. Auch wenn Du ein geringes Einkommen hast, kannst Du eine Rückzahlungsfreistellung beantragen. Damit kannst Du Dir sicher sein, dass Du nicht mehr zurückzahlen musst, als Dir möglich ist.
Stundung der BAföG-Ratenzahlung: Schnell und einfach Linderung erhalten
Hast Du Probleme, Dein BAföG zurückzuzahlen? Dann könnte eine Stundung der Ratenzahlung die Lösung sein. Mit einem Antrag auf Stundung der Ratenzahlung kannst Du die Rückzahlung Deines BAföG vorübergehend aussetzen. Dies ermöglicht es Dir, Deine finanziellen Verhältnisse zu überprüfen und zu optimieren. Wenn Du zum Beispiel gerade keinen Job hast, kannst Du eine Stundung beantragen. Aber auch wenn Du gerade berufliche Veränderungen durchmachst, kann eine Stundung die Erleichterung bringen, die Du brauchst. Ein Antrag auf Stundung ist schnell gestellt und kann Dir bei Deiner Rückzahlung helfen.
BAföG und Nebenjob: Freibetrag, Ausnahmen und Kindergeld
Du hast ein Nebenjob angenommen und hast nun Bedenken, dass dein BAföG dadurch beeinflusst wird? Dann ist es wichtig zu wissen, dass es einen Freibetrag gibt. Dieser liegt bei 520€ pro Monat. Verdienst Du mehr, wird dieser Betrag von Deinem BAföG abgezogen. Bedenke jedoch, dass es Ausnahmen gibt: So werden beispielsweise Schülerpraktika nicht berücksichtigt und Dein Verdienst hat keinen Einfluss auf Dein BAföG. Auch beim Kindergeld gibt es eine Ausnahme. Wenn Du Kindergeld beziehst und es Dein Eltern nicht mehr als 520€ monatlich erhöht, kannst Du dieses behalten. Allerdings solltest Du Dich bei Deinem zuständigen Amt über die genauen Bedingungen informieren.
BAföG-Rückzahlungspflicht: Freistellung beantragen
Du hast nach dem Studium deine Rückzahlungspflicht nach dem BAföG eingelöst, aber trotzdem so wenig verdient, dass dein monatliches Einkommen die 1605 EUR Freibetrag nicht übersteigt? Dann hast du die Möglichkeit, dich vorübergehend von der Rückzahlungspflicht freistellen zu lassen. Dafür bewirbst du dich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) und beantragst eine Freistellung. Dies ist dann möglich, wenn dein anrechenbares Einkommen den Freibetrag um mindestens 42 Euro unterschreitet. In diesem Fall ist die Rückzahlungspflicht ausgesetzt, bis dein Einkommen wieder über den Freibetrag ansteigt.
Schlussworte
Du darfst neben dem BAföG noch gelegentlich Geld verdienen. Allerdings darfst du pro Monat nicht mehr als 170 Euro verdienen, ansonsten musst du mit einer Kürzung des BAföGs rechnen. Es lohnt sich also, vorher bei deiner BAföG-Stelle nachzufragen, ob du mehr als 170 Euro verdienen darfst.
Du darfst neben dem Bafög Geld verdienen, solange es deine finanzielle Situation nicht überstrapaziert. Achte auf dein Budget und halte deine Einnahmen unter Kontrolle, um dein Bafög nicht zu gefährden.