Wie viel Geld darf ein Student verdienen? Hier sind die Antworten für ein finanzielles Gleichgewicht

Geld verdienen als Student

Hey,

hast du auch oft das Gefühl, dass du größere Anschaffungen einfach nicht machen kannst, weil dir das Geld dafür fehlt? Wenn du studierst, ist es oftmals schwer, nebenbei Geld zu verdienen. Doch wie viel Geld darf ein Student überhaupt verdienen, ohne dass es ihm schadet? In diesem Text gehen wir der Frage auf den Grund.

Es kommt darauf an, wo du dein Geld verdienst und welche Art von Job du ausübst. Wenn du einen Nebenjob hast oder ein Stipendium erhältst, hast du wahrscheinlich eine Obergrenze dafür, wie viel du verdienen darfst. Wenn du jedoch selbstständig bist oder ein Unternehmen leitest, kannst du so viel Geld verdienen, wie du willst – es sei denn, du hast ein Einkommen, das zu hoch für eine Studentenbefreiung ist. Am besten sprichst du mit deinem Finanzberater, um herauszufinden, wie viel Geld du verdienen darfst.

Studentenjob 2022: Lohnsteuer erstattet vom Finanzamt bekommen

Du hast in 2022 einen Studentenjob? Super! Dann kannst Du Dir einen Teil der Lohnsteuer, die Du bezahlt hast, vom Finanzamt zurückholen. Wenn Dein Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, dann erstattet Dir das Finanzamt die gesamte Lohnsteuer. Liegt Dein Einkommen darüber, kannst Du immer noch einen erheblichen Teil der Lohnsteuer zurückbekommen. Vor allem dann, wenn Du im Jahr 2022 für Deinen Studentenjob berufliche Ausgaben über 1.200 Euro (2023: 1.230 Euro) hattest. Schau Dir also unbedingt Deine Steuererklärung für 2022 an und nutze die Chance, Dir Dein Geld zurückzuholen!

Maxijob als Studierender: BAföG-Leistung schützen durch Einkommensgrenze!

Achtung, wenn Du als Studierender BAföG beziehst: Überprüfe unbedingt, welche Verdienstgrenze Du als Minijobber nicht überschreiten darfst, damit es nicht zu einer Minderung der BAföG-Leistung kommt! Denn die Höhe Deines Einkommens kann den Bezug des BAföG beeinflussen. Stellst Du fest, dass Dein Nebenverdienst über der maßgeblichen Verdienstgrenze liegt, kann sich die Höhe Deines BAföG-Bezugs verringern. Informiere Dich also im Vorfeld, wie viel Du als Minijobber anrechnungsfrei dazuverdienen darfst. Dadurch schützt Du Dich vor einer möglichem Kürzung Deiner BAföG-Leistung.

Werkstudent: Mehr als 20 Wochenstunden möglich!

Kannst du dir als Werkstudent vorstellen, mehr als 20 Wochenstunden zu arbeiten? Dann können wir dich beruhigen: Ja, das ist möglich! Allerdings nur in der vorlesungsfreien Zeit und solltest du im Laufe eines Jahres nicht mehr als 26 Wochen beschäftigt sein. So kannst du einerseits dein Studium schaffen und andererseits viel Geld verdienen.

Student*innen: Bis zu 520 Euro im Monat verdienen ohne Abgaben

Als Student*in ist es schön zu wissen, dass man bis zu 520 Euro im Monat verdienen kann, ohne dass man Abgaben an den Staat zahlen muss. Mit einem Minijob kannst du jeden Monat dein Gehalt bekommen und so pro Jahr 6240 Euro erhalten. Aber selbst wenn dein Verdienst darüber hinausgeht, musst du dir keine Sorgen machen. Seit Januar 2023 gibt es einen jährlichen Freibetrag für Studierende, der bei 10908 Euro liegt. Damit kannst du auch mehr als 520 Euro im Monat verdienen, ohne dass du gleich Steuern zahlen musst.

Studentenverdienstgrenzen

Studenten: So verdiene ich 1000€ (Brutto) pro Monat!

50€ (Brutto) pro Monat sind für Dich als Student eine echte Möglichkeit, zusätzlich Geld zu verdienen.

Du fragst Dich, wie Du als Student 1000 Euro (Brutto) pro Monat verdienen kannst? Die gute Nachricht ist, dass es möglich ist! Der Grundfreibetrag von 8652 Euro pro Jahr (zuzüglich der 1000 Euro Werbekostenpauschale) wird bei der Versteuerung Deines Einkommens berücksichtigt. Damit kannst Du mindestens 9652 Euro pro Jahr verdienen, ohne dass Du Einkommenssteuer zahlen musst. Mit einem Einkommen von 1101,50 Euro (Brutto) pro Monat kannst Du als Student also ein gutes Plus an Geld verdienen. Schau Dir an, welche Möglichkeiten Du hast, Dein Einkommen zu verbessern und informiere Dich über die Vorteile, die Dir ein zusätzliches Einkommen bietet.

Minijob: Pauschalbeitrag + Eigenbeitrag = Rentenansprüche sichern

Du hast einen Minijob? Dann zahlst du zusätzlich zu dem pauschalen Rentenversicherungsbeitrag deines Arbeitgebers, der 15 Prozent beträgt, auch noch einen Eigenbeitrag. Aktuell beträgt dieser 3,6 Prozent. Bei einem monatlichen Verdienst von 520 Euro liegt der Eigenbetrag bei 18,72 Euro. Du solltest also aufpassen, dass du deinen Beitrag bezahlst, um deine Rentenansprüche zu sichern.

Max. Verdienst von Minijobs: Jetzt bis zu 520€/Monat

Du hast die Wahl, ob du in deinem Minijob 520 € pro Monat oder 70 Tage im Jahr verdienen möchtest. Seit 1. Oktober wurde die 450 € Grenze angehoben, sodass du jetzt bis zu 520 € pro Monat verdienen kannst. Meistens wird dein Minijob pauschal versteuert und du musst ihn daher nicht in deiner Steuererklärung angeben. Einige Minijobs sind aber auch von der Steuer befreit – informiere dich am besten beim Finanzamt über die Einzelheiten.

Unternehmerpflicht: Studentische Aushilfskraft im Minijob kontrollieren

Du als Unternehmer hast die Pflicht, darauf zu achten, dass deine studentische Aushilfskraft die geltende monatliche Minijob-Grenze nicht überschreitet. Das bedeutet, dass sie neben dem Minijob bei dir auch noch weitere Minijobs ausüben darf, solange der Verdienst der Minijobs nicht über der geltenden monatlichen Minijob-Grenze liegt, denn ansonsten werden alle Jobs versicherungspflichtig. Um das zu vermeiden, solltest du regelmäßig den Verdienst deiner Aushilfskraft kontrollieren.

Maxijob und Werkstudent: Regelungen kennen und beachten

Grundsätzlich gilt: Hast Du einen Minijob, darfst Du keine 6240 Euro im Jahr verdienen. Damit bleibst Du im Minijob-Bereich. Gibst Du mehr als 520 Euro pro Monat aus, arbeitest Du in der Gleitzone oder darüber und die Regelungen für Werkstudenten treten in Kraft. In dem Fall musst Du natürlich mehr Verantwortung übernehmen als bei einem klassischen Minijob. Denn es gelten spezielle Vorschriften, die Du unbedingt beachten solltest. So musst Du beispielsweise eine Steuererklärung abgeben. Auch die Sozialversicherung kann dann gültig werden. Achte also auf jeden Fall darauf, dass Du die Regelungen kennst und beachtest. So kannst Du Dir sicher sein, dass Du keine Nachteile erleidest.

Erhalte eine Arbeitserlaubnis – Wende Dich an die Ausländerbehörde

Du möchtest gerne mehr als nur 120 ganze oder 240 halbe Tage in einem Job arbeiten, der nicht als studentische Nebentätigkeit gilt? Dann musst Du Dich an die Ausländerbehörde wenden. Die Behörde muss die Arbeitserlaubnis für Dich genehmigen. In einigen Fällen kann es dabei zu Verzögerungen kommen, darum solltest Du Dich so früh wie möglich dort melden. Die Behörde kann Dir auch weitere Informationen zu den Konditionen Deiner Arbeitserlaubnis geben. Um den Prozess zu beschleunigen solltest Du alle relevanten Unterlagen beibringen und alle Anforderungen erfüllen.

Studentenkostgeld und Verdienstgrenze

Studenten: 4 Versicherungen bei längerfristigem Job

Du als Student hast es nicht leicht. Neben deinem Studium musst du oft auch noch einen Job annehmen. Wenn dein Job länger als 26 Wochen dauert und du mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitest, dann bist du in vier gesetzlichen Versicherungen versicherungspflichtig: der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Doch auch bei befristeten Beschäftigungen weißt du jetzt, dass du versichert bist.

Steuerfreibetrag für Studenten: 9168€, nutze die Rückerstattung

Du hast als Student einen Steuerfreibetrag von 9168 Euro pro Jahr. Wenn du mehr verdienst, kannst du dir die Steuern, die du gezahlt hast, zurückholen. Das bedeutet, dass das Finanzamt dir eine Rückerstattung zuerkennen kann, wenn dein Verdienst unter dem Freibetrag bleibt. Wenn du mehr als 9168 Euro im Jahr verdienst, ist es wichtig, dass du die Steuererklärung machst, damit du dir die Steuern zurückholen kannst. Es lohnt sich also, einen Blick auf deine Einkommenssituation zu werfen, damit du dein Recht auf eine Rückerstattung wahrnehmen kannst.

Wie wird im Sozialversicherungsrecht ein Student definiert?

Du stellst dir vielleicht die Frage, was es überhaupt bedeutet, im rechtlichen Sinne als Student zu gelten? Im Sozialversicherungsrecht wird eine Person als Student bezeichnet, wenn sie an einer staatlich anerkannten Einrichtung eingeschrieben ist. Gasthörer und Studierende an einer nicht staatlich anerkannten Einrichtung hingegen, gelten nicht als Studenten. Auch wenn du dein Studium abgeschlossen hast, ist es wichtig zu wissen, dass dein Studentenstatus erst dann endet, wenn du exmatrikuliert wurdest.

Studierenden in Deutschland: Einmalzahlung von 300€ beantragen

Alle Studierenden, die bis zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind, können eine Einmalzahlung beantragen. Aktuell sind das ungefähr 2,95 Millionen Studierende2501. Mit dieser Einmalzahlung möchte die Bundesregierung Studierenden, die durch die Corona-Krise in finanzielle Not geraten sind, unter die Arme greifen und ihnen eine finanzielle Unterstützung zukommen lassen. Die Fördersumme beträgt 300 Euro und wird als Einmalzahlung direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Der Antrag ist bis zum 30. April 2021 zu stellen. Ein Antrag ist pro Person und Haushalt möglich. Du musst also nur einmal einen Antrag stellen, um die Fördersumme zu erhalten.

Steuern sparen als Student 2021: Kosten für Ausbildung absetzen

Wenn du als Student nicht mehr als 9984 Euro im Jahr 2021 verdienst, musst du keine Steuern zahlen. Allerdings kannst du mit einer freiwilligen Steuererklärung die Kosten für deine zweite Ausbildung als Werbungskosten absetzen. Dazu müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, z.B. dass die Ausbildung in einem direkten Zusammenhang mit deinem Beruf steht oder dass du ein bestimmtes Einkommensniveau nicht überschreitest. Beispielsweise können Kosten für Bücher, Kursgebühren oder Fahrten zu einer Weiterbildung absetzbar sein. Es lohnt sich also, sich über die einzelnen Möglichkeiten zu informieren und sich dann für eine Steuererklärung zu entscheiden.

Studenten: Kranken- & Pflegeversicherung – Vorteile/Nachteile

Du als Student an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bist verpflichtet, dich kranken- und pflegeversichert zu sein. Bis zu deinem 25. Geburtstag kannst du beitragsfrei über einen gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden. Danach hast du die Möglichkeit, eine eigene Krankenversicherung zu wählen. Dazu hast du die Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung. Jede Variante hat ihre Vor- und Nachteile, die du dir genau anschauen solltest.

2023: Wenn du studierst, solltest du deine Familienversicherung kündigen

2023 wird für viele Studenten ein besonderes Jahr: Wenn dein monatliches Einkommen mehr als 485 Euro beträgt (oder 520 Euro bei einem Minijob), endet deine Familienversicherung. Das bedeutet, dass du dich in der Regel zum gesetzlich festgelegten Beitrag für Studierende von 117,50 Euro (bei Auszubildenden 120,34 Euro pro Monat) selbst versichern musst. Bei Bedarf kannst du aber auch eine private Krankenversicherung abschließen. Diese bietet dir in der Regel eine höhere Leistung, kostet aber auch mehr. Informiere dich am besten vorab bei unterschiedlichen Anbietern, um den passenden Tarif für dich zu finden.

Familienversicherung während des Studiums: Einkommen bis 470 Euro

Du möchtest während deines Studiums bei deinen Eltern familienversichert bleiben? Kein Problem! Es gibt keine Altersgrenze, um in der Familienversicherung deiner Eltern zu bleiben. Allerdings muss dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen nicht mehr als 470 Euro (Stand 2021) betragen. Sollte dein Einkommen höher sein, verlierst du deinen Anspruch auf die Familienversicherung. Falls du mehr als 470 Euro verdienst, kann es sich aber lohnen, einen Vergleich durchzuführen und abzuwägen, ob eine private Krankenversicherung für dich günstiger ist als ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung.

Student/in Vollzeit arbeiten: Ja, aber mit Einschränkungen!

Du fragst Dich, ob Du als Student/in Vollzeit arbeiten darfst? Die Antwort ist ja! Wenn Du Deinen Status als Studierende nicht verlieren möchtest, darfst Du in der Zeit außerhalb Deiner Vorlesungen Vollzeit arbeiten. Allerdings darf dies nicht länger als 182 Kalendertage (das sind 26 Wochen) innerhalb eines Jahres dauern. Es ist aber auch möglich, dass Du vorübergehend mehr als 26 Wochen Vollzeit arbeitest und Deine Studienzeit dennoch im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum abschließt. Dafür ist es jedoch notwendig, dass Du Deine Vorlesungen besuchst und die entsprechenden Prüfungen bestehst. Mit einem guten Zeitmanagement kannst Du also Deiner Arbeit nachgehen und gleichzeitig Deine Studienziele erreichen.

Zusammenfassung

Es kommt darauf an, welche Art von Student du bist. Wenn du ein Vollzeitstudent bist, kannst du bis zu 450 Euro pro Monat verdienen, ohne dass es dein Studium beeinflusst. Wenn du ein Teilzeitstudent bist, kannst du bis zu 850 Euro pro Monat verdienen, ohne dass es dein Studium beeinflusst. Wenn du jedoch mehr als 850 Euro pro Monat verdienst, kannst du möglicherweise nicht mehr als Student angesehen werden und musst dein Studium aufgeben.

Du kannst als Student gutes Geld verdienen, aber du solltest dich daran halten, nicht mehr als die festgelegte Obergrenze zu verdienen. Wenn du mehr verdienst, musst du eventuell Steuern zahlen, was deinen Verdienst wieder schmälern würde. Es ist also besser, die Grenze nicht zu überschreiten und das Geld, das du verdienst, sinnvoll zu verwenden.

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