Erfahre jetzt, wie viel Geld du als Student verdienen darfst!

Geldverdienen als Student

Hallo! Du hast dir sicher schon einmal die Frage gestellt, wie viel Geld du als Student verdienen darfst. Das ist eine gute Frage, denn es ist gar nicht so einfach, sich da zurecht zu finden. In diesem Artikel möchte ich dir zeigen, wie du herausfinden kannst, wie viel du als Student verdienen darfst. Lass uns also direkt loslegen!

Als Student darfst du pro Monat 400€ dazuverdienen, ohne dass es steuerlich relevant wird. Wenn du mehr verdienst, musst du dein Einkommen versteuern. Es ist also eine gute Idee, nicht mehr als 400€ pro Monat zu verdienen.

Studenten können bis zu 450€ pro Monat verdienen

Du hast als Student/in die Möglichkeit, bis zu 450 Euro pro Monat zu verdienen. Der Mindestlohn beträgt hierfür 9,50 Euro pro Stunde (Stand Januar 2021). Mit dieser Summe kannst Du nicht mehr als elf Stunden pro Woche oder 47 Stunden im Monat arbeiten. Wenn Du also Vollzeit studierst, kannst Du dir einen Nebenjob suchen, ohne dass du Steuern oder Sozialabgaben zahlen musst. Es ist also eine gute Möglichkeit, um nebenbei Geld zu verdienen und dir so manches leisten zu können.

Midijob: Lohnsteuer & Krankenversicherung beachten

Hast Du einen Nebenjob, der mehr als 450 Euro im Monat einbringt? Dann handelt es sich nicht mehr um einen Minijob. Bis zu einer Verdienstgrenze von 850 Euro pro Monat spricht man dann von einem Midijob. Auch als Student ist es hier wichtig, einen Anteil an die Sozialversicherung zu zahlen. Achte deshalb darauf, dass bei Deinem Nebenjob die Lohnsteuer und Krankenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Wenn nicht, kann es sein, dass Du nachträglich zur Kasse gebeten wirst. Informiere Dich also am besten sofort, damit Du keine böse Überraschung erlebst.

Studentenjobs: Erhalte finanzielle Erstattung von Deiner Steuer

Du musst Deine Studentenjobs nicht nur des Geldes wegen ausüben. Falls Du im vergangenen Jahr einen Studentenjob angenommen hast, kannst Du vielleicht auch eine finanzielle Erstattung von Deiner Steuer bekommen. Wenn Du unter dem Grundfreibetrag liegst, erstattet Dir das Finanzamt die Lohnsteuer in voller Höhe. Auch wenn Du ein höheres Einkommen hast, kannst Du Dir einen erheblichen Teil zurückholen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Du für Deine Tätigkeit im Jahr 2022 berufliche Ausgaben von mehr als 1200 Euro und im Jahr 2023 von mehr als 1230 Euro hattest. Auf die Rückzahlung der Lohnsteuer musst Du aber nicht warten: Wenn Du Deine Einkommenssteuererklärung einreichst, bekommst Du Dein Geld bereits nach wenigen Wochen. Also lohnt es sich in jedem Fall, eine Steuererklärung abzugeben!

Studenten dürfen nicht Vollzeit arbeiten – Alternativen

Als Student oder Studentin darfst du nicht Vollzeit arbeiten. Laut Gesetz ist es dir nur erlaubt, maximal 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Immerhin ist das besser als nichts, wenn du neben dem Studium Geld verdienen willst. In den Semesterferien hast du etwas mehr Spielraum und darfst auch mehr als 20 Stunden arbeiten.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, ein Abendstudium, Fernstudium, Blended Learning oder Teilzeitstudium zu belegen. So kannst du Vollzeit arbeiten und gleichzeitig dein Studium erfolgreich absolvieren. In diesem Fall wird deine Arbeitszeit nicht angerechnet. Schaue am besten auf der Webseite deiner Hochschule nach, ob diese Optionen angeboten werden.

Geldverdienen als Student - Einkommen Grenzen und Tipps

Minijob: Eigenbeitrag zur Rente – 18,72 Euro/Monat

Du als Minijobber zahlst neben dem 15%-igen Beitrag deines Arbeitgebers auch noch einen Eigenbeitrag. Dieser liegt aktuell bei 3,6 Prozent. Bei einem Monatslohn von 520 Euro, macht das 18,72 Euro. Dieser Beitrag ist für dich besonders wichtig, da er deine Rente sichert. Somit hast du auch im Alter eine gesicherte finanzielle Grundlage.

Minijobs: Mehr verdienen ab 1. Oktober – bis 520 €/Monat

Du darfst in deinem Minijob entweder 520 € pro Monat verdienen oder 70 Tage im Jahr arbeiten. Seit dem 1. Oktober ist die Monatsgrenze von 450 € auf 520 € angestiegen. Dadurch kannst du nun mehr im Monat verdienen, ohne dass dein Job als ein normaler Job besteuert wird. Meistens sind Minijobs pauschalversteuert und müssen daher nicht in der Steuererklärung erfasst werden. Wenn du mehr als 520 € im Monat verdienst, solltest du aber unbedingt eine Steuererklärung anfertigen, um einen möglichen finanziellen Nachteil zu vermeiden.

Minijobs: Steuern und Sozialabgaben beachten

Grundsätzlich gilt: Wenn Du einen Minijob ausübst, darf Dein Verdienst 520 Euro pro Monat nicht übersteigen. Dann gelten die speziellen Regelungen für Minijobs, wie zum Beispiel das Meldeverfahren. Ist Dein Einkommen jedoch höher, musst Du Dich in der sogenannten Gleitzone befinden, das heißt zwischen 520 und 850 Euro. Wenn Du mehr als 850 Euro im Monat verdienst, greift die Werkstudenten-Regelung. In allen Fällen musst Du Steuern und Sozialabgaben abführen, aber bei Minijobs sind diese in der Regel geringer. Es lohnt sich also, sich genau über die aktuellen Regelungen zu informieren, bevor man einen Minijob annimmt.

Steuern als Werkstudent: So vermeidest Du zu hohe Abgaben!

Als Werkstudent musst Du Dich zunächst einmal mit Steuern auseinandersetzen, wenn Dein Einkommen über dem jährlichen Freibetrag von 10908 € liegt. Wie hoch die Abgaben sind, hängt dabei von Deiner Steuerklasse ab. In der Regel musst Du als Werkstudent mindestens 14 % Steuern plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zahlen. Es lohnt sich jedoch, den genauen Steuersatz zu kennen, um zu wissen, welche Steuern Du zu zahlen hast. Ein Blick in die Steuerklasse kann hier schon viel Aufklärung schaffen. Zudem gibt es viele Möglichkeiten, Steuern mit bestimmten Ausgaben günstiger zu gestalten. Deshalb solltest Du Dich auch mit dem Thema Steuern auf dem Laufenden halten.

Neben dem Studium arbeiten: 20 Std. während Vorlesungszeit, mehr in Ferien

Du hast in der Vorlesungszeit einiges zu tun und es ist nicht immer einfach, neben dem Studium noch etwas Zeit für einen Job zu finden. Doch es kann sinnvoll sein, wenn du dich nebenbei noch etwas dazuverdienst. Aus diesem Grund ist es wichtig zu wissen, was du in der Zeit deines Studiums arbeiten darfst. Während der Vorlesungszeit darfst du höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn du mehr als 20 Stunden arbeiten möchtest, kannst du das nur in den Semesterferien. Es ist sogar ideal, wenn du Aufgaben übernimmst, die inhaltlich mit deinem Studium zu tun haben. So kannst du dein theoretisches Wissen in der Praxis anwenden. So profitierst du nicht nur finanziell, sondern auch inhaltlich von deiner Nebentätigkeit.

Max. 450 Euro/Monat Minijob: Studentische Aushilfskraft einstellen

Klar, Deine studentische Aushilfskraft kann neben dem Minijob bei Dir auch noch andere Minijobs ausüben. Allerdings darf der Verdienst, den sie aus allen Minijobs zusammengenommen erhält, die gesetzliche Grenze von 450 Euro im Monat nicht überschreiten, da ansonsten alle Jobs versicherungspflichtig werden. Das ist seit 2012 so vorgegeben. Sollte die Summe der Einkünfte aus allen Minijobs die Grenze von 450 Euro im Monat überschreiten, dann solltest Du mit Deiner studentischen Aushilfskraft einen Haupt- oder Nebenjob vereinbaren.

Studentengehalt Grenze in Deutschland

Steuerklasse 1 für ledige Studenten: Vorteile & Risiken

Als lediger Student kannst du Steuerklasse 1 wählen. Diese Steuerklasse ist besonders günstig, wenn du wenig verdienst, da dein Arbeitgeber weniger Lohnsteuer einbehält. Dadurch erhältst du mehr Netto vom Brutto-Gehalt. Allerdings kann es vorkommen, dass du im Nachhinein eine Nachzahlung leisten musst, wenn sich dein Einkommen geändert hat. Daher ist es wichtig, dass du regelmäßig deine Steuerklasse überprüfst, um zu sehen, ob sie noch zu deiner aktuellen finanziellen Situation passt. Wenn du zum Beispiel einen Nebenjob anfängst oder dein Einkommen steigt, ist es ratsam, die Steuerklasse zu ändern, um eine Nachzahlung zu vermeiden. Dazu kannst du deine Lohnsteuerkarte bei deiner zuständigen Finanzbehörde anfordern.

Vorteile & Bedingungen des Werkstudentenprivilegs

Das Werkstudentenprivileg möchte Studierenden die Möglichkeit bieten, neben dem Studium zu arbeiten. Es besteht nur eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, wenn man als Werkstudent eingestuft wird. Wenn du dich als Werkstudent qualifizierst, endet das Studium mit Ablauf des Monats, in dem du offiziell schriftlich über das Ergebnis deiner Prüfungsleistungen informiert wirst. Mit der Einstufung als Werkstudent erhältst du viele Vorteile, wie zum Beispiel steuerliche Vergünstigungen und eine Versicherung. Informiere dich vorab über die genauen Bedingungen des Werkstudentenprivilegs und ob es für dich in Frage kommt!

Wer ist ein Student? Definition & Vorteile eines Studentenstatus

Du hast dich gerade für ein Studium entschieden und fragst dich nun, wer eigentlich ein Student ist? Der Begriff Student bezeichnet eine Person, die an einer Hochschule eingeschrieben ist und ein Studium absolviert. Dadurch erhält man den Studentenstatus. Allerdings erlischt dieser auch, sobald der Studierende exmatrikuliert wurde. Exmatrikulieren heißt, dass man aus dem Hochschulverzeichnis gestrichen wird. Dies kann aus verschiedenen Gründen passieren, unter anderem, wenn man mehr als ein Jahr nicht an der Hochschule eingeschrieben ist oder das Studium nicht mehr weiterführt. Wer noch Student ist, kann sich allerdings auch über viele Vorteile freuen, wie beispielsweise Ermäßigungen in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Mehrere Minijobs ausüben: Formalitäten & steuerliche Regelungen

Du möchtest gerne mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben? Kein Problem! Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Minijobs parallel auszuüben – egal ob du Studentin, Arbeitnehmerin, Rentnerin oder Selbstständige bist. Allerdings solltest du auf die steuerlichen Regelungen achten und auch darauf, dass du die 45-Stunden-Grenze pro Woche nicht überschreitest. Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, steht dem Ausüben mehrerer Minijobs nichts im Weg. Informiere dich am besten ausführlich, bevor du dich entscheidest. So bist du auf der sicheren Seite!

Als Werkstudent Steuern sparen: Minijob-Freibetrag & Co.

Als Werkstudent hast du grundsätzlich ebenfalls lohnsteuerpflichtig. Dabei kannst du auch als Werkstudent von verschiedenen Steuervorteilen profitieren. Wenn du beispielsweise nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienst, ist dein Job als Werkstudent steuerfrei. Dieser sogenannte Minijob-Freibetrag gilt aber nur, wenn du neben deinem Werkstudentenjob kein weiteres Einkommen hast.

Damit du als Werkstudent nicht mehr Steuern zahlst als nötig, kannst du eine Lohnsteuerklasse wählen, die deinem Familienstand entspricht. Wenn du beispielsweise verheiratet bist oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft hast, empfiehlt es sich, die Lohnsteuerklasse 3 oder 5 zu wählen. So kannst du als Paar Steuern sparen.

Auch als Werkstudent kannst du in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen und so von den Vorteilen eines günstigen Beitrags profitieren. Zudem hast du als Werkstudent Anspruch auf einen sogenannten Werkstudenten-Freibetrag. Dieser liegt derzeit bei 365 Euro pro Jahr. Wenn du diesen Freibetrag geltend machst, musst du keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zahlen. Du solltest allerdings beachten, dass du diesen Freibetrag nicht kumulieren kannst.

Hast du als Werkstudent mehr als 10908 Euro im Jahr verdient und warst noch nie zuvor lohnsteuerpflichtig, kannst du beim zuständigen Finanzamt einen sogenannten Steuerfreibetrag beantragen. Mit diesem Freibetrag kannst du deine Steuerlast reduzieren, da du dann nur für die Einkünfte über dem Freibetrag Steuern zahlen musst. So kannst du bei deiner Steuerlast als Werkstudent einiges sparen.

Steuerfreibetrag für Studenten: 9168 Euro pro Jahr

Du bist Student und möchtest mehr über den Steuerfreibetrag wissen? Dann bist du hier genau richtig! Der Steuerfreibetrag für Studenten beträgt 9168 Euro pro Jahr. Wenn du mehr verdienst, kannst du dir die gezahlten Steuern zurückholen. So bekommst du dein hart verdientes Geld zurück. Aber es ist wichtig, dass du dich bei der Steuererklärung richtig anmeldest und alle notwendigen Unterlagen lieferst. Denn nur so kannst du sicher gehen, dass du dein Geld auch wiederbekommst. In manchen Fällen kannst du auch einen Zuschuss beantragen, um deine Steuerbelastung zu reduzieren. Auf jeden Fall solltest du dir bei Fragen einen Steuerberater zur Seite holen, der dich kompetent berät. So kannst du ganz einfach deine Steuern sparen und mehr Geld in der Tasche haben.

Student? Geld verdienen mit Jobs und Steuern sparen

Du kannst als Student ganz einfach Geld verdienen, indem Du Jobs annimmst, die Dir ein regelmäßiges Einkommen garantieren. Egal ob Du als Aushilfe in einem Restaurant, als Putzkraft oder als Tutor arbeitest, Du wirst pro Monat etwa 1000 Euro brutto verdienen. Damit Du nicht zu viel Steuern zahlen musst, solltest Du wissen, dass der Grundfreibetrag 8652 Euro/Jahr beträgt (plus eine Werbekostenpauschale in Höhe von 1000 Euro). Wenn Du diese beiden Beträge zusammenzählst, kommst Du auf ein Gesamteinkommen von 9652 Euro/Jahr, ohne dass Einkommenssteuer fällig wird. Damit kannst Du schon einiges anfangen. Wenn Du einmal mehr verdienst, musst Du natürlich auch Steuern bezahlen. Aber selbst dann gilt: Bleibe bei einem Einkommen von 1101 Euro/Monat, dann bist Du auf der sicheren Seite!

Darf ich als Werkstudent mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten?

Willst du als Werkstudent mehr als 20 Wochenstunden in der vorlesungsfreien Zeit arbeiten? Dann kannst du das, solltest aber einige Regeln beachten. Ja, du darfst mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, wenn du es ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit tust. Aber du darfst insgesamt nicht mehr als 26 Wochen im Jahr arbeiten. Also überlege dir gut, wie viele Wochenstunden du arbeiten möchtest. Immerhin hast du ja auch noch Zeit, um zu lernen und zu entspannen. Wichtig ist außerdem, dass du dich an die gesetzlichen Vorgaben hältst. Dann steht deinem Job als Werkstudent nichts mehr im Weg.

2022: Unter 9.984 Euro keine Steuerpflicht für Studenten

Du musst keine Steuern zahlen, wenn dein Einkommen als Student im Jahr 2022 unter 9.984 Euro liegt. Aber auch dann kannst du durch eine freiwillige Steuererklärung das Finanzamt unterstützen, indem du die Kosten für dein Studium von deiner Steuererklärung abziehst. Dies gilt für Kosten wie Studiengebühren, Bücher und andere unerlässliche Ausgaben. Auch bei einem Einkommen unter dem Grundfreibetrag lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben, um deine Ausgaben zu senken.

Keine Steuererklärung notwendig, wenn Einkommen unter 8354 Euro

Du musst keine Steuererklärung abgeben, wenn du nicht selbstständig arbeitest und dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 8354 Euro im Jahr bleibt. Als Student und ledig hast du in der Regel nur einen Job ohne weitere Einkünfte. Das bedeutet, dass du in der Regel von der Steuererklärung befreit bist. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, bei denen du dennoch eine Steuererklärung abgeben musst. Dazu zählen beispielsweise Lohnersatzleistungen. Deswegen lohnt es sich, einen Blick auf die Regelungen zu werfen, damit du weißt, ob du eine Steuererklärung abgeben musst.

Fazit

Als Student darfst du legal bis zu 450 Euro im Monat nebenbei verdienen, ohne dass es auf dein BaföG angerechnet wird. Wenn du mehr als 450 Euro im Monat verdienst, wird das auf dein BaföG angerechnet.

Fazit: Es ist toll, dass du als Student Geld verdienen kannst, aber du musst sicherstellen, dass du nicht mehr als das erlaubte Einkommen verdienst, um deine Steuervorteile nicht zu verlieren. Du kannst also ruhig ein bisschen Geld als Student verdienen, aber denke immer daran, dass du nicht über das erlaubte Einkommen hinausgehen solltest.

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