Wie viel Geld darf man mit Bafög verdienen? Erfahre jetzt die Regeln!

Höchstverdienst mit BAföG

Hey! Kennst du das auch? Man bekommt Bafög und ist sich nicht sicher, wie viel man daneben noch dazuverdienen darf. Wenn du auch so eine Frage hast oder einfach mehr über das Thema wissen möchtest, bist du hier genau richtig! In diesem Text erfährst du alles Wissenswerte über das Thema: Wie viel Geld darf man mit Bafög verdienen?

Mit Bafög darfst du jeden Monat bis zu 450 Euro verdienen, ohne dass sich das auf deine Bafög-Leistungen auswirkt. Übersteigst du diesen Betrag, wird dein Bafög-Anspruch entsprechend gekürzt.

Mehr als 520€ im Monat verdienen? So funktioniert BAföG!

Du hast einen Nebenjob und beziehst BAföG? Super Sache! Denn so kannst Du Dir nebenbei noch ein bisschen Geld dazu verdienen. Aber was passiert, wenn Du mehr als 520€ im Monat verdienst? Prinzipiell kannst Du natürlich so viel verdienen, wie Du möchtest. Allerdings musst Du bedenken, dass jeder Euro, den Du über diesem Betrag verdienst, von Deinem BAföG abgezogen wird. Also solltest Du Deine Einnahmen genau im Auge behalten, um nicht mehr als 520€ verdienen. Wenn Du aber einmal über diesen Betrag liegst, hast Du nicht gleich das ganze BAföG verloren. Denn abzugsfrei sind die Einkünfte, die Du bis zu einer Höhe von 10% Deines BAföG Anspruchs erzielt hast. Alles, was du darüber hinaus verdienst, wird dann von Deiner BAföG Förderung abgezogen.

BAföG Freibetrag für unverheiratete unter 30 Jahren: 15000 Euro

Hey! Wusstest du, dass du bei BAföG einen Freibetrag bekommen kannst? Ab August 2022 gilt ein Freibetrag von 15000 Euro, wenn du unverheiratet und kinderlos bist und unter 30 Jahre alt bist. Ab einem Alter von 30+ werden sogar 45000 Euro gewährt! Vorher waren es für alle nur 8200 Euro. Also achte darauf, dass du nicht zu viel Vermögen hast, wenn du BAföG beantragst.

Erfahre, ob du für BAföG in Frage kommst!

Ungefähr so: Du hast ein Auge auf BAföG geworfen und willst wissen, ob du in Betracht kommst? Über den Daumen gepeilt, kannst du mit einer BAföG-Teilförderung rechnen, wenn deine Eltern vor Steuerabzug und Sozialversicherungskosten etwa 40000 Euro/Jahr zur Verfügung haben. Alles was darunter liegt, könnte dir eine Vollförderung einbringen. Wenn deine Eltern also jährlich weniger als 20500 Euro netto verdienen, hast du gute Chancen auf eine volle Förderung. Dazu musst du aber natürlich auch noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Es lohnt sich also, genauer nachzuforschen!

Ehepaare, Alleinerziehende & Stiefeltern: Bis zu 2710€ pro Monat als Freibetrag

Seit August 2021 erhalten Eltern, die in einer Ehe leben, einen monatlichen Freibetrag von 2000€. Als Alleinerziehender bekommst Du 1330€ pro Monat, während Stiefeltern 665€ erhalten. Insgesamt können Eltern somit bis zu 2710€ im Monat als Freibetrag erhalten. Es lohnt sich also, die Freibeträge zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Du das Maximum an Unterstützung erhältst.

GeldverdienenmitBAfög

BAföG & Nebenjob: 20 Std./Woche Erlaubt, Max. 5.400€/Jahr

Du kannst während deines BAföG Bewilligungszeitraumes nebenbei arbeiten, aber achte darauf, dass du nicht mehr als 5400 € im Jahr verdienst. Wenn du mehr verdienst, kürzt sich dein BAföG automatisch. Aber keine Sorge, das BAföG Amt erlaubt dir, neben dem Studium mit einem BAföG Nebenjob 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Das heißt, dass du dein Studium durch ein Nebeneinkommen unterstützen kannst, ohne dass dein BAföG darunter leidet. Nutze die Möglichkeit und finde einen Nebenjob, der zu deinem Studium passt!

Studenten: Steuerfreibetrag nutzen & Steuererklärung abgeben

Du bist Student und willst wissen, wie viel du steuerfrei verdienen kannst? Dann schau dir den Steuerfreibetrag für Studenten genauer an! Er beträgt 9168 Euro pro Jahr. Damit kannst du einiges machen und dir ein kleines finanzielles Polster aufbauen. Wenn du mehr als 9168 Euro pro Jahr verdienst, musst du zwar Steuern zahlen, aber du bekommst das Geld auch wieder zurück. Denn dann kannst du eine Steuererklärung abgeben und dir einen Teil des gezahlten Betrags zurückholen. Es lohnt sich also auf jeden Fall, hier ein wenig Arbeit zu investieren.

BAföG-Freibetrag: Finanzielle Situation im Auge behalten

Es ist nicht immer einfach, sich als Student finanziell über Wasser zu halten. Viele machen sich deshalb auf die Suche nach einem Nebenverdienst. Wenn Du BAföG erhältst, musst Du allerdings darauf achten, dass Du Dein Einkommen nicht über einen bestimmten Betrag hinaus erhöhst, um Deine Förderung nicht zu gefährden. Grundsätzlich hast Du einen Freibetrag von 6545 Euro im Jahr. Wenn Du mehr verdienst, wirkt sich das auf Deine BAföG-Leistungen aus und sie können gekürzt werden. In einigen Fällen können sogar Nachforderungen an Dich gestellt werden. Deshalb ist es wichtig, dass Du regelmäßig Dein Einkommen im Blick hast und Dich an die vorgegebenen Richtlinien hältst. Auch wenn das nicht immer leicht ist, solltest Du Deine finanzielle Situation im Auge behalten.

Steuerfrei bis zu 6.240 Euro pro Jahr als Student*in

Als Student*in hast du eine tolle Möglichkeit, dein Einkommen aufzustocken. Bis zu 520 Euro kannst du pro Monat verdienen, ohne Abgaben an den Staat zahlen zu müssen. Das bedeutet, wenn du jeden Monat dein Gehalt auf Minijob-Basis bekommst, kannst du im Jahr bis zu 6240 Euro dazu verdienen. Aber auch, wenn du mehr als die 520 Euro verdienst, musst du nur bis zu einem bestimmten Betrag Abgaben zahlen. Seit Januar 2023 liegt dieser Freibetrag bei 10908 Euro. Das heißt, du kannst bis zu diesem Betrag im Jahr steuerfrei verdienen. Nutze also die Chance, dein Einkommen aufzustocken!

BAföG: Vermögen deiner Eltern spielt eine Rolle

Es spielt eine Rolle, wie viel Vermögen deine Eltern haben, wenn du BAföG beantragst. Ein Freibetrag von 15.000€ wird angesetzt. Das bedeutet, dass falls deine Eltern ein Vermögen von 16.000€ haben, dann wird dein BAföG um insgesamt 1.000€ gekürzt, also um 83,33€ pro Monat. Dabei ist es egal, ob deine Eltern Schulden haben oder nicht. Es wird nur das Vermögen berücksichtigt. Wichtig ist aber auch, dass die Höhe des BAföG immer vom Bewilligungszeitraum abhängig ist. Es kann also sein, dass du mehr oder weniger BAföG bekommst, je nachdem, wie lange du es beantragst.

BAföG-Darlehen: Was ist der Datenabgleich?

Du hast ein BAföG-Darlehen bewilligt bekommen? Dann weißt Du bestimmt, dass regelmäßig ein sogenannter Datenabgleich durchgeführt wird. Dabei werden solche Kapitaleinkünfte, von denen keine Steuern abgezogen werden (Sparerfreibetrag), vom Bundeszentralamt für Steuern an das BAföG-Amt übermittelt. Das passiert automatisch immer, wenn Ausbildungsförderung bewilligt wird. Wichtig ist deshalb, dass Du Deine Spareinlagen offenlegst, damit die Einkünfte korrekt ermittelt werden und keine zu hohe Förderung bewilligt wird. Solltest Du Fragen zu dem Datenabgleich haben, kannst Du Dich jederzeit an Dein BAföG-Amt wenden.

Geld verdienen mit Baföggrenze

Rückzahlung Deiner BAföG-Schulden: Bis zu 1/3 Erlass bei Einmalzahlung

Du hast BAföG-Schulden und möchtest sie möglichst schnell loswerden? Dann kannst du entweder das gesamte BAföG auf einmal zurückzahlen oder es in drei Raten bezahlen. Die maximale Höhe deiner Schulden beträgt dabei 10010 Euro. Wenn du aber das BAföG auf einen Schlag begleichst, dann kannst du sogar bis zu einem Drittel der Schulden erlassen bekommen. Wenn du also die Möglichkeit hast, die Schulden auf einmal zu bezahlen, dann solltest du nicht zögern und es ausnutzen. So sparst du dir nicht nur eine Menge Geld, sondern hast auch deine BAföG-Schulden schneller los.

Stundung des BAföG-Kredits: Wie man einen Antrag stellt

Hast du Schwierigkeiten, deinen BAföG-Kredit zurückzuzahlen? Aus wirtschaftlichen Gründen ist das manchmal einfach nicht möglich. In diesem Fall kannst du bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Stundung der Ratenzahlung stellen. So kannst du deine Kreditraten für eine bestimmte Zeit aussetzen, um eine wirtschaftlich bessere Lage zu erreichen. Wenn du eine Stundung beantragen möchtest, musst du ein Formular bei deiner zuständigen Stelle ausfüllen. Dort erklärst du deine finanzielle Situation und begründest, warum du nicht in der Lage bist, die Raten zurückzuzahlen. Nachdem die Stelle deinen Antrag geprüft hat, erhältst du eine Entscheidung, ob dein Antrag stattgegeben wird oder nicht.

BAföG-Amt informieren: Vermeide Rückforderungen!

Weißt Du, dass Du, wenn Du Dein Studium länger als drei Monate unterbrechen musst, das BAföG-Amt informieren musst? Ab dem vierten Monat werden dann die Zahlungen eingestellt, damit es nicht zu Rückforderungen kommt. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich rechtzeitig beim BAföG-Amt meldest. Auch wenn Du nicht mehr studierst, musst Du das melden, denn ansonsten kann es zu Problemen kommen. Informiere Dich am besten im Voraus beim BAföG-Amt, damit Du auf der sicheren Seite bist!

BAföG-Darlehen Freistellung beantragen: Prüfe deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse

Du hast ein Anrecht darauf, dass dein monatliches Einkommen nach dem BAföG den aktuell geltenden Freibetrag von 1605 EUR nicht übersteigt? Dann kannst du zur Entlastung bei der Rückzahlung deines BAföG-Darlehens eine Freistellung beantragen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVA) kann dir dann vorübergehend von der Rückzahlungspflicht freistellen, sofern dein Einkommen den Freibetrag von 1605 EUR um mindestens 42 EUR nicht übersteigt. Du solltest also unbedingt deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse genau prüfen, um herauszufinden, ob du Anspruch auf eine Freistellung hast.

Verdienen als Student bis zu 1000€ brutto steuerfrei

60€ (1000€ Brutto) als Student zu verdienen ist möglich. Allerdings musst Du beachten, dass Du über Dein steuerfreies Einkommen hinausgehende Einnahmen versteuern musst. Hierbei wird der Grundfreibetrag von 8652€/Jahr (plus 1000€ Werbekostenpauschale) über die Steuer-ID mitberücksichtigt. Das bedeutet, dass Du bis zu 9652€/Jahr verdienen kannst, ohne dass Einkommenssteuer fällig wird.

Du kannst also als Student bis zu 1000€ Brutto verdienen, ohne dass Einkommenssteuer fällig wird. Wenn Du allerdings mehr als 9652€/Jahr verdienst, musst Du Einkommenssteuer zahlen. Hierbei wird der Grundfreibetrag von 8652€/Jahr (plus 1000€ Werbekostenpauschale) über die Steuer-ID mit einberechnet. Es lohnt sich also, den Grundfreibetrag zu nutzen, um steuerfrei Geld zu verdienen. Wenn Du allerdings über den Grundfreibetrag hinaus verdienst, musst Du Deine Einnahmen versteuern. Dazu kannst Du Dich an Dein Finanzamt wenden und Dich dort über die Steuerregelungen informieren.

Einmalzahlung für immatrikulierte Studierende im Dezember 2022

Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, können eine Einmalzahlung beantragen. Aktuell sind 2,95 Millionen Studierende2501 in Deutschland immatrikuliert und können von der Einmalzahlung profitieren. Ob du dazu gehörst, erfährst du direkt an deiner Hochschule. Dort wird dir auch erklärt, wie du die Zahlung beantragen kannst. Also, wenn du im Dezember 2022 immatrikuliert bist, solltest du deine Chance nutzen und die Einmalzahlung beantragen.

Studierende dürfen Vollzeit arbeiten – 182 Tage Regel beachten

Du fragst Dich, ob Du als Studierende/r Vollzeit arbeiten darfst? Die Antwort ist ein klares Ja! Allerdings ist es wichtig, dass Du Deinen Status als Studierender nicht verlierst. Damit Dir das nicht passiert, darfst Du nicht mehr als 182 Kalendertage (26 Wochen) pro Beschäftigungsjahr arbeiten. So kannst Du neben Deinem Studium noch einem Vollzeitjob nachgehen und Dir somit ein zusätzliches Einkommen sichern. Bei Fragen zu Deiner Beschäftigung als Student/in solltest Du Dich an Dein Studentenwerk oder Deine Hochschule wenden. Sie können Dir weitere Informationen liefern und Dir bei der Klärung Deiner Fragen helfen.

Studentische Aushilfe Beschäftigung: 26-Wochen-Regel beachten!

Wenn du als Arbeitgeber mehr als 26 Wochen pro Jahr eine studentische Aushilfe beschäftigst, geht man davon aus, dass der Job im Vordergrund steht und das Studium in den Hintergrund rückt. Das bedeutet: Deine studentischen Aushilfen werden zu „normalen“ Arbeitnehmern und müssen in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig gemeldet werden. Auch wenn du nur kurzfristig eine studentische Aushilfe für ein Projekt brauchst, achte auf die 26-Wochen-Regel. Denn wenn du diese überschreitest, müssen deine studentischen Aushilfen als Arbeitnehmer behandelt werden.

Bei Midijobs als Student auf Sozialversicherungsbeitrag achten

Wenn Du mehr als 450 Euro im Monat nebenbei verdienst, ist es kein Minijob mehr. Dann handelt es sich um einen sogenannten Midijob. Wenn Du in einem Midijob arbeitest, musst Du auch als Student einen Anteil an die Sozialversicherung zahlen. Die Verdienstgrenze liegt hier bei 850 Euro im Monat. Es lohnt sich also, darauf zu achten, wie viel man nebenbei verdient, damit man nicht plötzlich einen höheren Beitrag zahlen muss.

BAföG-Höchstsatz 2022/23 erhöht auf 812 Euro pro Monat

Ab dem Wintersemester 2022/23 steigt der Höchstsatz beim BAföG auf 812 Euro pro Monat für Studierende, die nicht im Haushalt ihrer Eltern leben. Das gilt für diejenigen, die unter 25 Jahre alt sind und familienversichert sind. Dieser Betrag beinhaltet den Grundbedarf sowie den Bedarf für die Unterkunft.

Die Erhöhung des BAföG-Höchstsatzes ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Studenten bei den finanziellen Belastungen zu unterstützen. Daher ist es wichtig, dass der entsprechende Antrag rechtzeitig gestellt wird, um den Anspruch auf die erhöhten Leistungen nicht zu verpassen. Außerdem sollten sich Studenten bei Fragen zum BAföG-Antrag an die zuständige Stelle an der Hochschule wenden.

Schlussworte

Hallo!

Mit BAföG darfst du jeden Monat maximal 460 Euro verdienen. Wenn du mehr verdienst, wird dein BAföG entsprechend gekürzt. Es lohnt sich also, die genauen Regeln zu kennen, da du eine Menge Geld sparen kannst. Hoffe, ich konnte helfen!

Zusammenfassend können wir sagen, dass du mit BAföG nicht unbegrenzt viel Geld verdienen kannst. Es gibt eine Obergrenze, wie viel du verdienen darfst, und wenn du darüber hinausgehst, musst du mit einer Kürzung deines BAföGs rechnen. Also denke daran, dass du immer im Blick behältst, wie viel du verdienst, um unerwartete Kürzungen zu vermeiden.

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