Erfahre jetzt, wie viel Geld du neben Bafög verdienen darfst!

Geld neben Bafög durch eigenes Verdienen

Hey! Wenn du Bafög bekommst, kann es eine gute Idee sein, nebenbei etwas Geld zu verdienen. Aber wie viel Geld darfst du eigentlich neben deinem Bafög verdienen? In diesem Artikel erklären wir dir, welche Regeln du dabei beachten musst. Lass uns loslegen!

Das kommt ganz auf deine persönliche Situation an. Gewöhnlich darfst du bis zu 450 Euro im Monat neben dem Bafög verdienen. Das heißt, dass du jeden Monat bis zu 450 Euro dazu verdienen kannst, ohne dass das dein Bafög beeinflusst. Allerdings kann das auch anders sein, wenn du zum Beispiel einen Freibetrag auf deinem Bafög-Bescheid hast. Dann kannst du mehr verdienen. Am besten machst du einfach einen Termin bei der Bafög-Stelle und lässt dir alles genau erklären.

BAföG-Nebenjob: 20 Std/Woche erlaubt – 5400€ Einkommen limitiert

Wenn du während deines BAföG Bewilligungszeitraumes mehr als 5400 € im Jahr verdienst, wird dein BAföG gekürzt. Allerdings darfst du auch neben dem Studium einen BAföG Nebenjob ausüben, so dass du dein finanzielles Polster aufbessern kannst. Dabei ist es dir erlaubt, 20 Stunden die Woche zu arbeiten. Solltest du jedoch mehr als 20 Stunden arbeiten, wird dies auf dein BAföG angerechnet. Es ist also wichtig, dass du deine Arbeitszeiten genau im Blick behältst. Auch wenn es nicht immer einfach ist, die Balance zwischen Studium und Arbeit zu finden, kann es sich lohnen, neben dem Studium ein wenig zu arbeiten. So kannst du zusätzliches Geld verdienen und dein BAföG wird nicht so stark gekürzt.

BAföG-Freibetrag: Was du wissen musst & wie du ihn nicht überschreitest

Du hast ein BAföG-Antrag gestellt und überlegst dir, wie viel Vermögen du haben darfst? Keine Sorge, das ist gar nicht so kompliziert!
Wenn du unverheiratet und kinderlos bist, gilt ab August 2022 ein Freibetrag von 15000 Euro. Wenn du allerdings älter als 30 Jahre bist, erhöht sich der Freibetrag auf 45000 Euro. Bis dahin galt für alle ein Freibetrag von 8200 Euro.

Es ist wichtig, dass du dein Vermögen nicht überschreitest. Sonst kann es passieren, dass du weniger BAföG bekommst oder der Antrag sogar abgelehnt wird. Wenn du also noch Geld oder Wertgegenstände besitzt, solltest du diese vor der Bearbeitung deines Antrags rechtzeitig verkaufen.

BAföG Berechnung: Vermögen der Eltern spielt keine Rolle

Es spielt keine Rolle, wie viel Vermögen deine Eltern haben. Egal, ob du nun von einer wohlhabenden Familie kommst oder nicht, das Vermögen der Eltern wird nicht in die BAföG-Berechnung mit einbezogen. Allerdings werden auch Schulden der Eltern nicht berücksichtigt.

Beispiel: Wenn deine Eltern über ein Vermögen von 16.000 Euro verfügen und du einen normalen Bewilligungszeitraum von 12 Monaten hast, wird das BAföG um insgesamt 1000 Euro gekürzt, was einer monatlichen Kürzung von 83,33 Euro entspricht. Dieser Betrag wird dann vom BAföG-Betrag abgezogen, da ein Freibetrag von 15.000 Euro vorhanden ist.

BAföG-Höchstsatz 812 Euro ab Wintersemester 2022/2023

Ab dem Wintersemester 2022/2023 beträgt der BAföG-Höchstsatz 812 Euro pro Monat für alle Studierenden unter 25 Jahren, die nicht im Haushalt ihrer Eltern leben und familienversichert sind. Der Betrag setzt sich aus dem Grundbedarf und dem Bedarf für die Unterkunft zusammen. Dieser Höchstsatz gilt seit dem Wintersemester 2022/2023 und ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für alle Studierenden, die mehr als die gesetzliche Grundförderung erhalten möchten. Mit der finanziellen Unterstützung des BAföG kannst du dein Studium erfolgreich abschließen und deine Ziele erreichen.

Geld verdienen neben BAföG: Einnahmen und Ausgaben beachten

BAföG in 77 Monatsraten zurückzahlen – 130€/Monat

Du hast ein BAföG-Darlehen in Höhe von 10010 Euro erhalten und musst dieses nun zurückzahlen? Dann hast du jetzt die Möglichkeit, in 77 Monatsraten dein BAföG in Höhe von jeweils 130 Euro zu begleichen. So hast du dein Darlehen schnell und unkompliziert in kleineren Raten zurückgezahlt. Es ist auch möglich, dass du in einer Ratenpause die Rückzahlung unterbrichst, falls dir das in einer bestimmten Lebenssituation hilft. Wenn du mehr über deine Rückzahlungsoptionen erfahren möchtest, kannst du dich gerne an deinen BAföG-Ansprechpartner wenden.

Mehr als 520€ während BAföG-Bezug: Was ist erlaubt?

Du hast vielleicht schon mal gehört, dass Du während des BAföG Bezugs nicht mehr als 520€ verdienen darfst, doch was passiert, wenn Du mehr verdienst? Grundsätzlich ist es Dir erlaubt, beim Nebenjob mehr als 520€ zu verdienen. Beachte jedoch, dass der Freibetrag ausgeschöpft ist, sobald Dein Einkommen diese Grenze überschreitet. Ab dann wird jeder Euro, den Du zusätzlich verdienst, von Deinem BAföG abgezogen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, wie zum Beispiel einmalige Einnahmen wie z.B. ein Geburtstagsgeschenk oder Erbschaften. Hierbei wird Dir empfohlen, Dich vorher beim zuständigen Amt zu erkundigen, ob und inwiefern diese Einnahmen auf Dein BAföG angerechnet werden.

Anspruch auf BAföG: Aktuelles Einkommen maßgeblich

Du hast Anspruch auf ein BAföG, wenn du eine Ausbildung machst und nicht über ausreichende Einkünfte verfügst. Das heißt, dass bei dir selbst das aktuelle Einkommen maßgeblich ist. Bei deinem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder deinen Eltern zählt das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Wenn du also zum Beispiel im Januar 2021 mit deiner Ausbildung angefangen hast, dann zählt das Einkommen der anderen Personen aus dem Kalenderjahr 2019.

BAföG: Bis zu 450€/Monat dazuverdienen – ohne Abzüge!

Du hast also bisher noch keine BAföG-Leistungen betrügerisch erschlichen oder so. Darum kannst du in abhängiger Beschäftigung bis zu 450€/Monat bzw. 5400€/Jahr ohne Abzüge von deinem BAföG dazuverdienen. Daher rate ich dir, es nicht zu lange hinauszuzögern und deine Einkünfte aus deinen Jobs dem zuständigen BAföG-Amt so schnell wie möglich mitzuteilen. Dies ist auch völlig unproblematisch, solange du wie gesagt nicht vorsätzlich Sozialleistungen betrügerisch erschlichen hast.

Stundung der Ratenzahlung beantragen: So gehst du vor

Hast du wirtschaftliche Probleme und kannst das BAföG nicht zurückzahlen? Dann solltest du einen Antrag auf Stundung der Ratenzahlung stellen. Dafür müsstest du ein Formular ausfüllen und an die zuständige Behörde schicken. Diese prüft deinen Antrag und schickt dir anschließend eine Bestätigung. Wenn du die Ratenzahlungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zurückzahlen kannst, ist eine Stundung oftmals eine sehr hilfreiche Option. Kontaktiere dazu am besten die zuständige Stelle und erkundige dich über die Formalitäten.

Mietzuschuss: Sozialgesetzbuch II & BAföG berücksichtigen

Du musst Dein Einkommen bei der Antragstellung angeben, wenn Du nach dem Sozialgesetzbuch II einen Zuschuss zur Miete beantragst. Dazu zählt auch das Bafög oder die Ausbildungsförderung (BAB). Falls Dein Bafög nicht ausreicht, um Deinen Mietanteil vollständig zu bestreiten, kannst Du einen Zuschuss beantragen. Dieser kann dann Deinen Mietanteil ergänzen, sodass Du Deine Miete komplett bezahlen kannst.

 Maximalbetrag zusätzlich zu BAFÖG verdienen

BAföG-Darlehen: BVA bewirken – Rückzahlungspflicht vorübergehend befreien

Du hast ein BAföG-Darlehen und musst damit zurückzahlen? Wenn dein monatlich nach dem BAföG anrechenbares Einkommen gerade mal über dem Freibetrag von 1605 Euro liegt, kannst du dich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) bewerben, um vorübergehend von der Rückzahlungspflicht befreit zu werden. Hierfür muss dein Einkommen den Freibetrag aber um mindestens 42 Euro übersteigen. Dafür musst du deinen Antrag beim BVA einreichen. Dies kannst du auch online erledigen. Hierzu musst du jedoch entsprechende Nachweise vorlegen, wie z.B. einen Gehaltsnachweis. Dann kannst du beruhigt aufatmen, denn das BVA prüft deine Unterlagen und entscheidet, ob du vorübergehend von der Rückzahlungspflicht befreit werden kannst.

Grundbedarf für Hochschulstudium/Berufsfachschule: Abhängig von Schulform, Ausbildung & Wohnort

Der Grundbedarf, der für ein Hochschulstudium oder eine Berufsfachschule benötigt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So kann er von der besuchten Schulform, der absolvierten Ausbildung und dem Wohnort abhängig sein. Für ein Hochschulstudium beträgt der Grundbedarf 452 €, während für den Besuch einer Berufsfachschule 262 € fällig werden, wenn der BAföG-Berechtigte bei den Eltern wohnt. Wohnt der BAföG-Berechtigte nicht mehr bei den Eltern, erhöht sich der Grundbedarf auf 632 €. Diese Regelungen wurden 2008 eingeführt.

Familienunterstützung 2021: 2710€ für verheiratete Eltern

Seit August 2021 ist es für Familien ein wenig einfacher geworden, da monatliche Freibeträge gestaffelt wurden. Verheiratete Eltern erhalten hierbei 2000€, alleinstehende Elternteile 1330€ und Stiefeltern 665€. Insgesamt ergibt sich damit ein Betrag von 2710€, der den Familien zur Verfügung steht. Hoffentlich kann dir diese finanzielle Unterstützung etwas Erleichterung verschaffen und du kannst deine Familie angemessen versorgen.

BAföG-Berechnung: Wie werden Nebenjobs berücksichtigt?

Du hast einen Nebenjob und möchtest wissen, ob er bei der BAföG-Bewilligung berücksichtigt wird? Dann kannst du dich freuen: Denn es wird in dem Bewilligungszeitraum, den du vorab angegeben hast, nur dein Einkommen betrachtet. Wenn du einen 450 Euro-Job oder einen 520 Euro-Job hast, der ab Oktober 2022 gilt, dann wird dir beim BAföG nichts davon abgezogen. Anders sieht es aber bei selbstständiger Arbeit aus: Hier liegt die Freigrenze, also der Betrag, der nicht bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt wird, deutlich geringer. Es lohnt sich also, die genauen Voraussetzungen zu kennen, um sich nicht zu viel abziehen zu lassen.

Wohngeld & Grundsicherung: Finanzielle Unterstützung beantragen

B. wenn du (schon lange) nicht mehr bei deinen Eltern wohnst.

Du hast keinen Anspruch auf BAföG, aber du kannst dennoch finanzielle Unterstützung beantragen. Es gibt das Wohngeld, das du beantragen kannst, wenn du bestimmte Kriterien erfüllst. Es handelt sich dabei um eine Förderung durch den Staat, die bedürftige Menschen bei den Kosten für Miete, Wohnungsnebenkosten oder Eigentum unterstützt. Wohngeld kann bei der zuständigen Stelle des zuständigen Landesamtes beantragt werden.

Außerdem kannst du in Ausnahmefällen auch Leistungen der Grundsicherung (ALG II/Sozialgeld) beantragen, z.B. wenn du schon lange nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Diese Leistungen können dir dabei helfen, die Kosten für Grundbedürfnisse wie den Lebensunterhalt, Unterkunft und Heizung zu decken. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach deinem Einkommen und deinem Vermögen. Um mehr über die Leistungen der Grundsicherung zu erfahren, kannst du dich an das zuständige Jobcenter wenden.

BAföG-Höchstsatz: Anspruch & Grundbedarf bei Elternwohnsitz

Wenn Du bei Deinen Eltern wohnst, hast Du die Möglichkeit, den BAföG-Höchstsatz zu bekommen. Dazu musst Du jedoch zunächst einmal einen grundsätzlichen Anspruch auf BAföG haben. Der Grundbedarf beträgt in dem Fall ohne KV und PV 262 €, mit KV- und PV-Zuschlag kommst Du auf 384 €. Wenn Du nicht bei Deinen Eltern wohnst, erhöht sich der Grundbedarf auf 632 € und somit auf den BAföG-Höchstsatz von 754 €.

Aufstockung des Bafögs: Mehr finanziellen Spielraum für Studierende

Bafög ist eine großartige Möglichkeit, um dir eine Ausbildung oder ein Studium zu ermöglichen, ohne dass du dich zwischen Jobben und Pauken aufreiben musst. Es ist jedoch bekannt, dass die finanzielle Förderung durch das Bafög in der Regel knapp bemessen ist. Derzeit erhält ein Studierender maximal 752 Euro monatlich, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch es gibt gute Nachrichten: In manchen Fällen kann das Bafög aufgestockt werden, um dir ein wenig mehr finanziellen Spielraum zu verschaffen. Es lohnt sich also, sich über die Möglichkeiten zu informieren, die dir in deiner Situation zur Verfügung stehen.

Begleiche BAföG-Restschulden: 20-30 Jahre Verjährungsfrist

Achtung! Falls Dir noch BAföG-Restschulden zustehen, solltest Du Dir bewusst machen, dass diese nicht von alleine verjähren. Egal, wie lange Du schon keine BAföG-Leistungen mehr erhältst, die Restschulden gehen erst nach 20 bis 30 Jahren an den Staat über. Dann regelt die Bundeshaushaltsordnung die Tilgung der Schulden, nicht mehr das BAföG. Daher solltest Du die Restschulden unbedingt begleichen, bevor sie an den Staat übergehen. Sollte Dir das nicht möglich sein, kannst Du eine Ratenzahlung vereinbaren oder eine Stundung beantragen. Tätige also schon heute die nötigen Schritte, um Deine Restschulden zu begleichen, damit Du Dir später keine Sorgen mehr darüber machen musst.

BAföG-Schulden nach 20 Jahren automatisch erlassen?

Du hast noch BAföG-Schulden und dich ärgert diese Last? Dann kann dir vielleicht geholfen werden! Denn die Bundesregierung plant, dass Schulden nach einem bestimmten Zeitraum erlassen werden. Konkret bedeutet das, dass wenn du 20 Jahre nach Beginn des Rückzahlungszeitraums immer noch Schulden hast, die Restschuld erlassen wird. Das gilt aber nur, wenn dein Einkommen so gering war, dass auf Antrag eine Freistellung gewährt wurde. Eine gute Nachricht also für alle, die schon lange eine Last auf den Schultern tragen. Wenn du dazu gehörst, solltest du dich unbedingt über weitere Details zu dieser Neuregelung informieren.

Maximal 520,92 Euro anrechnungsfrei verdienen mit BAföG

Du hast einen Ausbildungsplatz ergattert und bist stolz? Dann kannst du dir einen kleinen Nebenverdienst dazuverdienen, ohne dass dein BAföG darunter leidet. Denn laut BAföG-Gesetz darfst du monatlich bis zu 520,92 Euro anrechnungsfrei verdienen. Das bedeutet, dass du einem 520 Euro-Minijob nachgehen kannst, ohne dass Abzüge von deiner Förderung nach dem BAföG vorgenommen werden. Solltest du mehr als 520,92 Euro im Monat verdienen, wird jedoch nur der den Freibetrag überschreitende Einkommensanteil angerechnet. Damit du nicht zu viel verdienst und dein BAföG gefährdest, solltest du dir immer vorher überlegen, wie viel du wirklich verdienen möchtest.

Fazit

Du darfst neben deinem Bafög auch noch Geld verdienen, aber es gibt einige Regeln zu beachten. Wenn du ein Student bist, der Bafög bezieht, darfst du jährlich maximal 450 Euro in einem Monat verdienen. Wenn du ein Auszubildender bist, der Bafög bezieht, darfst du jährlich maximal 850 Euro in einem Monat verdienen. Es ist wichtig, dass du das Bafög-Amt über dein Einkommen informierst. Andernfalls können deine Zahlungen gekürzt oder sogar gestoppt werden.

Es ist gut zu wissen, dass du dein BAFöG mit einem Nebenjob aufbessern kannst. Vermeide aber zu viel zu arbeiten, da du sonst dein BAFöG verlieren könntest. Finde einen guten Kompromiss zwischen Geldverdienen und Freizeitgestaltung, damit du dein BAFöG behalten kannst.

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